06.03.2008

Unternehmensregister

Erste Ordnungsgeldverfahren werden in diesen Tagen durch das Bundesamt für Justiz gegen Unternehmen eingeleitet, die ihre Rechnungsunterlagen für das nach dem 31. Dezember 2005 beginnende Geschäftsjahr noch nicht veröffentlicht haben. Der elektronische Bundesanzeiger veröffentlicht unter der Adresse www.unternehmensregister.de die offenzulegenden Teile der Jahresabschlüsse.

Unternehmungen, die Ihre Daten dort noch nicht elektronisch veröffentlicht haben, werden unter Hinweis auf das zu verhängende Ordnungsgeld (mindestens 2.500 €, höchstens 25.000 €) aufgefordert, innerhalb von sechs Wochen der Offenlegungspflicht nachzukommen. Eine solche Aufforderung wird mit einer Kostenrechnung von 53,50 € belegt.

Sofern Mitgliedsbetriebe, die Ihre Unternehmung als juristische Person führen, ihre Veröffentlichung noch nicht vorgenommen haben, wird empfohlen, mit dem das Unternehmen betreuenden Steuerberatungsbüro Kontakt aufzunehmen.