14.05.2008

Angabepflichten im Impressum

Im Tischlerhandwerk hat es bereits Serienabmahnungen wegen fehlender bzw. fehlerhafter Impressumsangaben auf Webseiten gegeben. Um dies (insbesondere hinsichtlich derjenigen Mitglieder mit eigener Webseite) zu vermeiden, stellen wir Ihnen auf unserer Internetseite www.kh-son.de im Downloadbereich unter der Rubrik „Sonstiges“ das „Merkblatt zur Impressumspflicht auf Internetseiten“ des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks zur Verfügung.