30.04.2008

Handwerkskammer warnt vor Trickbetrügern

Werbeanrufe durch ein „Institut für Handwerk und Gewerbe“

Die Handwerkskammer Braunschweig weist darauf hin, dass sich derzeit ein Unternehmen telefonisch als Handwerkskammer ausgibt und so versucht, aushangpflichtige Gesetze völlig überteuert zu vertreiben.

Die Kammer warnt eindringlich vor dieser betrügerischen Methode. Die Vorgehensweise ist dabei immer die gleiche: Am Telefon geben sich Personen als Mitarbeiter der Handwerkskammer aus oder beziehen sich auf die Handwerkskammer und erklären den Betrieben, dass sie verpflichtet seien, bestimmte Gesetze auszuhängen. Dabei handelt es sich zum Beispiel um das Arbeitszeitgesetz oder auch ein angebliches „Handwerkerschutzgesetz“. Bei Verstoß gegen die Aushangpflicht würden Bußgelder von bis zu 250 Euro fällig, manchmal wird auch eine bevorstehende Kontrolle durch die Handwerkskammer angedroht. Man könne diese aushangpflichtigen Gesetze jedoch bestellen. Diese werden dann anonym per Nachnahme zu einem Preis von 69,- Euro versandt. Absender der Nachnahmesendung ist ein so genanntes „Institut für Handwerk und Gewerbe“, wobei davon auszugehen ist, dass es sich um eine Briefkastenfirma handelt.

Die Kammer weist ausdrücklich darauf hin, dass sie zu keinem Zeitpunkt Gesetzestexte angeboten, vertrieben oder vermittelt hat.

Die Handwerkskammer empfiehlt folgendes Verhalten:

·Lassen Sie sich auf keinen Fall zu einem Kauf überreden. Brechen Sie das Telefonat ab.
·Nehmen Sie keine Nachnahmesendungen an, deren Inhalt Sie nicht bestellt haben.
·Sollten Sie von diesem Unternehmen bereits betrogen worden sein, so stellen Sie Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft.

Sämtliche Gesetze, die ein Handwerksbetrieb aushängen muss, können in der Regel für unter 10 Euro im Handel erworben werden.

Ansprechpartner bei der Handwerkskammer ist Frank Twele, Telefon: (0531) 1201–200, twele@hwk-bs.de