Ab Mai diesen Jahres bekommt jeder Bundesbürger die vom Gesetzgeber vorgesehene steuerliche Identifikationsnummer mitgeteilt. Jeder Bürger, angefangen vom Säugling, wird die steuerliche Identifikationsnummer erhalten. Das Bundeszentralamt für Steuern wird bis Ende Juli den Versand der neuen Identifikationsnummern vornehmen.
Die Nummer bleibt das gesamte Leben lang gültig und wird auch noch 20 Jahre über den Tod hinaus der Person zugeteilt bleiben. Dem Fiskus soll es damit erleichtert werden, über Ländergrenzen hinweg alle steuerlichen Vorfälle zuzuordnen.
Mit der steuerlichen Identifikationsnummer wird gleichfalls die von den Banken einzubehaltende Zinsabschlagsteuer registriert und ein Abgleich vorgenommen, ob die Zinsabschlagsteuer zu den erklärten Einkünften passt.