11.09.2013

Viele Freistellungserklärungen zur Bauabzugssteuer laufen zum 31.12.2013 aus.

Die Bescheinigung wurde in der Vergangenheit in der Regel mit einer Geltungsdauer von drei Jahren erteilt. Da die Bauabzugsteuer mit Wirkung vom 1. Januar 2002 eingeführt wurde, hat die Mehrzahl der derzeit gültigen Freistellungsbescheinigungen eine Geltungsdauer bis Ende 2013. Nach den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen ist damit zu rechnen, dass es bei den Finanzämtern zu einem Antragsstau kommt und nicht alle Anträge rechtzeitig bearbeitet werden können, wenn die Freistellungsbescheinigungen erst zum Jahresende beantragt werden. Eine Folgebescheinigung, kann bereit sechs Monate vor Ablauf der Freistellung erteilt werden.