Der Bundesgerichtshof hat letztinstanzlich entschieden, dass bei Werbemaßnahmen grundsätzlich auch die Rechtsform des Unternehmens im Rahmen der Angabe der Identität des Unternehmens enthalten sein muss. Die Rechtsform gilt als wesentliche Information, wie die Bekanntgabe von Anschrift, Identität des Gewerbetreibenden und der Handelsname des Unternehmens. Damit ist der Rechtsformzusatz Bestandteil von Firma und Namen.
Da dieses Urteil unter Umständen von Abmahn-Vereinen aufgegriffen werden könnte, empfiehlt sich die Überprüfung aller Werbeschriften und werblichen Bekanntmachungen und eine Korrektur, sofern die Rechtsform mit den Angaben zur Firma nicht korrekt angegeben ist.