06.08.2014

Ein- und Ausbaukosten der Sachmängelhaftung - Unterschriftenaktion

Handwerker, die für einen Auftrag das notwendige Material bei einem Händler kaufen und beim Verbraucher einbauen, begeben sich in eine regelrechte Haftungsfalle. Stellt sich nach Einbau des Materials heraus, dass dieses mangelhaft war, muss der Handwerker das Material auf seine Kosten ausbauen und erneut einbauen. Dies folgt aus den gesetzlichen Gewährleistungspflichten des Werkvertrages.

Gegenüber dem Händler/Hersteller oder sonstigen Zulieferungen kann der Handwerker zwar Gewährleistungsrechte aus dem geschlossenen Kaufvertrag geltend machen. Weil das Gewährleistungsrecht im Kaufrecht im b2b-Bereich aber nicht so umfassend geregelt ist wie im Werkvertragsrecht, bleibt der Handwerker im Ergebnis auf den Kosten für den Ausbau und neuen Einbau sitzen, obwohl er für das mangelhafte Material nicht verantwortlich ist.

Die bisherigen Anstrengungen haben dazu geführt, dass sich die große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag darauf verständigt hat, sich dieser Problematik anzunehmen. So heißt es dort „im Gewährleistungsrecht wollen wir dafür sorgen, das Handwerk und andere Unternehmen nicht pauschal auf den Folgekosten von Produktmängeln sitzen bleiben, die der Lieferant oder Hersteller zu verantworten hat“. Aktuell laufen intensive Gespräche zur Umsetzung dieses Programmsatzes der großen Koalition.

Eine gute Unterstützung dieser Bestrebungen ist die Handwerksinitiative „Mit einer Stimme“ unter www.miteinerstimme.org. Diese Initiative verfolgt das Ziel, die Gesetzeslücke zu schließen. Eine Online-Petition soll den Druck auf den Bundestag erhöhen, sich dieses Themas anzunehmen. Dazu sind mindestens 50.000 Unterschriften notwendig.