Berufskraftfahrer müssen sich laut dem Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz die Teilnahme an einer Grundqualifikation oder Weiterbildung in ihrem Führerschein eintragen lassen. Lkw-Fahrer, die vor dem 10. September 2009 bereits eine Fahrerlaubnis der Klassen C, CE, C1 oder C1E besaßen, benötigen dazu den Nachweis, dass sie sich zwischen dem 10. September 2009 und dem 10. September 2014 einer Weiterbildung unterzogen haben. Diese Weiterbildung muss dann im Abstand von fünf Jahren wiederholt werden.
Dieses Gesetz betrifft nicht nur Vollzeit-Lkw-Fahrer, sondern auch solche Arbeitnehmer, die nur einen geringen Teil ihrer Arbeitszeit hinter dem Steuer verbringen. Grundsätzlich greift das Gesetz, sobald im Rahmen der beruflichen Tätigkeit der reine Transport von Gütern durchgeführt wird.
Für Handwerker gibt des eine Ausnahmeregelung, sofern Material oder Ausrüstung befördert wird, welches zur Berufsausübung verwendet wird. Dazu zählen Werkzeuge, Ersatzteile, Materialien und Werkstoffe. Der Fahrer muss aber die Materialien transportieren und mit ihnen arbeiten.
Für weitergehende Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Innungsgeschäftsstelle.