10.04.2015

Korrekturen beim Mindestlohngesetz notwendig

Aus dem Handwerk sind in den ersten 100 Tagen zahlreiche Probleme bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes bekannt geworden. ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke kritisiert im Gespräch mit der Neuen Osnabrücker Zeitung (9. April 2015) vor allem die Generalunternehmerhaftung: "Es stellt sich eine Kultur des Misstrauens ein."

"Die zahlreichen Probleme bei der Umsetzung des Mindestlohngesetzes in den ersten 100 Tagen rufen dringend nach Korrekturen. Wir setzen hier auf die Zusage der Bundeskanzlerin, nach Ostern tätig werden zu wollen.

Mit den umfassenden Dokumentationspflichten zum Mindestlohn stellt der Gesetzgeber zehntausende Familienbetriebe im Handwerk unter Generalverdacht. Sie werden mit umfassenden und teilweise unsinnigen Dokumentationspflichten belastet.

Korrigiert werden muss, dass jetzt auch technische und kaufmännische Mitarbeiter etwa im Gebäudereiniger-Handwerk oder dem Baugewerbe ihre Arbeitszeit aufzeichnen und archivieren müssen – und das bis zu einer Verdienstgrenze von 2.958 € pro Monat, das ist weit weg von Mindestlöhnen.

Es werden unter dem Begriff "Baugewerbe" vom Gesetz auch Ausbau-Betriebe im Tischler-, Metall- und Sanitär-Heizung-Klima-Handwerk erfasst, die nicht zu den Risikobranchen im Bereich der Schwarzarbeit zählen. Für diese rund 1 Million Beschäftigten bedarf es keiner verschärften Arbeitszeitdokumentation.

Probleme melden auch die Lebensmittelhandwerke. Familienbetriebe des Fleischer-, Bäcker- und Konditorenhandwerks müssen verdachtsunabhängig mit dem Besuch schwer bewaffneter Zöllner rechnen. Diese fürchten um den Ruf ihrer Betriebe bei den Kunden, zumal wenig bekannt ist, dass laut Mindestlohngesetz auch ohne Verdacht kontrolliert wird. Hier gilt es, auf den Zoll einzuwirken, in Friseursalon oder Bäckereifiliale nicht aufzutreten wie bei der Verfolgung organisierter Kriminalität auf einer Großbaustelle.

Gravierende Auswirkungen hat darüber hinaus die Generalunternehmerhaftung im Mindestlohngesetz. Wir registrieren, dass sich hier eine Kultur des Misstrauens einstellt. Handwerksbetriebe werden von ihren gewerblichen Auftraggebern mit Freistellungserklärungen konfrontiert, die teilweise Forderungen nach Bankbürgschaften enthalten, in bis zu sechsstelliger Höhe. Damit sind kleinere Betriebe des Handwerks überfordert. Ihnen droht der Verlust lukrativer Aufträge. Das kann Existenzen bedrohen."