Aktuelles

Nichteintragung in Handwerksrolle – Unwirksamkeit des Vertrages wegen Schwarzarbeit

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat mit Urteil vom 24. Mai 2017 (AZ:. 4 U 269/15) entschieden, dass ein Vertrag wegen Schwarzarbeit auch dann in Gänze nichtig ist, wenn ein Handwerker Arbeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks übernimmt, ohne selbst in der Handwerksrolle eingetragen zu sein.

Wir begrüßen diese weitreichende Entscheidung für alle zulassungspflichtigen Gewerke. Sie stellt einen richtigen und wichtigen Schritt in Sachen Bekämpfung der Schwarzarbeit dar, für die sich die Handwerkorganisationen intensiv einsetzt.

Gewerbetreibenden, die Leistungen eines zulassungspflichtigen Handwerks erbringen, sind angehalten, sich in die Handwerksrolle eintragen zu lassen. Sie laufen anderenfalls Gefahr, trotz erbrachter Leistungen keine Vergütung zu bekommen. Umgekehrt muss Kunden von Handwerksleistungen dringend geraten werden, ausschließlich ordnungsgemäß in die Handwerksrolle eingetragene Handwerksbetriebe zu beauftragen, denn Sie haben anderenfalls - trotz Zahlung - keinen Anspruch auf Leistung und im Falle von fehlerhafter Leistung keinerlei Mangelgewährleistungsansprüche.


Richtlinie zur Meisterprämie

Am 9. Mai 2018 ist im Niedersächsischen Ministerialblatt auf Seite 353 die Niedersächsische Richtlinie zur Meisterprämie veröffentlicht worden. Die Meisterprämie kann ab dem 14. Mai 2018 über die NBank beantragt werden. Selbstverständlich gilt die Meisterprämie für sämtliche Ausbildungen zum Meister im Handwerk, ist also nicht ausschließlich auf die zulassungspflichtigen Gewerke des Handwerks beschränkt.
Voraussetzung für den Erhalt der Meisterprämie ist das Bestehen der Meisterprüfung in einem Gewerbe gemäß der Handwerksordnung. Die Prüfung muss erfolgreich seit dem 01.09.2017 abgelegt worden sein. Die Antragstellerin / der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses den Hauptwohnsitz oder den Ort der Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb in Niedersachsen mindestens sechs Monate haben. Der Antrag muss zudem spätestens 16 Monate nach insgesamt bestandener Meisterprüfung gestellt worden sein.
Die Förderung wird komplett über die NBank abgewickelt. Die Antragstellung erfolgt digital, dazu ist eine Registrierung auf der Website https://kundenportal.nbank.de/irj/portal erforderlich. Die NBank prüft die Anträge und ist für die Bewilligung und Auszahlung zuständig.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in unserem Downloadbereich hinterlegten Veröffentlichung.


Ab 16. Mai: Fastenmonat Ramadan

In der Bundesrepublik leben gegenwärtig über 4 Millionen Muslime. Die Initiative Gesundheit und Arbeit hat eine Broschüre mit dem Titel „Gesund arbeiten während des Ramadan“ erstellt. Diese Broschüre soll den Arbeitgebern Hilfestellung bei der Beurteilung der Belastungssituation von Arbeitnehmern während des Fastenmonats der Muslime geben. Im Anhang finden Sie die Broschüre.


Niedersächsischer Wirtschaftspreis für Handwerk und Mittelstand

Das niedersächsische Wirtschaftsministerium schreibt zum vierten Mal den niedersächsischen Wirtschaftspreis für Handwerk und Mittelstand unter dem Thema „Gewinnung von Fachkräften" aus.

Gesucht werden Betriebe, die neue Wege bei der Ansprache von Fachpersonal gehen oder besondere Maßnahmen und innovative Modelle bei der Fachkräftegewinnung erfolgreich umgesetzt haben.

Die Jury des Wirtschaftsministers wird drei Handwerksbetriebe aus den Bewerbungen auswählen. Über alle drei Handwerksbetriebe werden im Vorfeld der Preisverleihung Imagefilme erstellt, die Ende Oktober 2018 bei der Preisverleihung zu sehen sind und den Nominierten zur Verfügung gestellt werden.

Die Bewerbungsfrist für den niedersächsischen Wirtschaftspreis läuft bis zum 8. Mai 2018. Der Bewerbungsbogen und weitere Einzelheiten sind zu finden unter www.mw.niedersachsen.de. Für Hilfestellungen stehen die Unternehmensverbände Handwerk Niedersachsen e.V. (info@handwerk-uhn.de) zur Verfügung.


Fortbildungslehrgang für Teil 3 und 4 der Meisterprüfung

Die Kreishandwerkerschaft bietet ab dem 9. April 2018 einen neuen Vollzeit-Lehrgang für die Vermittlung der Kenntnisse zur Prüfung in den Teilen 3 und 4 der Meisterprüfung an. Für den Kurs vom 9. April bis 25. Mai 2018 stehen noch Plätze zur Verfügung.

Der Unterricht findet montags bis donnerstags in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr und freitags in der Zeit von 8.00 bis 13.00 Uhr statt. Es ist möglich, auch nur den Teil 3 bzw. nur den Teil 4 zu buchen. Der Unterrichtsplan für den Lehrgang kann bei Interesse bei uns abgerufen werden.

Für den Teil 3 entstehen Kosten in Höhe von 1.280,00 €, für den Teil 4 Kosten in Höhe von 590,00 €. Der Paketpreis für beide Teile beträgt 1.460,00 €.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an Frau Angela Janke unter 0531/2646912.


Steigerung der Lohnnebenkosten durch den geplanten Koalitionsvertrag

In den Koalitionsverhandlungen zwischen CDU, CSU und SPD ist die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung der Krankenkassenbeiträge vereinbart. Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer hat dieses Ergebnis als "teuren Rückschlag“ bezeichnet. Die paritätische Finanzierung der Krankenkassenbeiträge durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen bedeute eine Mehrbelastung der Arbeitgeber von 5 Milliarden € jährlich. Der Arbeitgeberpräsident weist darauf hin, dass die Arbeitgeber mehr als die Hälfte der Krankheitskosten finanzieren. Eine echte Parität werde nur dann entstehen, wenn die Kosten für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall mit in die paritätische Finanzierung einbezogen werden. Der Politikchef des AOK Bundesverbandes, Kai Senf, bezeichnet das Koalitionspapier als einen minimalen Konsens, der wenig Aufbruchstimmung erzeuge.


4.000,00 € Niedersächsische Meisterprämie

Das Handwerk hat gekämpft und sein Ziel erreicht: Zwischen dem Wirtschaftsministerium und den Handwerkskammern sowie Unternehmensverbänden Handwerk erfolgte die Verständigung auf eine „Niedersächsische Meisterprämie“. Alle Handwerksmeister, die seit dem 1. September 2017 ihre Prüfung erfolgreich abgelegt haben und Ihren Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Niedersachsen haben, erhalten eine Anerkennungsprämie von 4.000,00 €. Das Land Niedersachsen wird sich dafür einsetzen, dass im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsgesetztes die Meister-Ausbildungskosten zukünftig vollständig als Zuschuss übernommen werden. Der Präsident des Niedersächsischen Handwerkstages sieht damit nun endlich die Gleichstellung der akademischen Bildung mit der beruflichen Bildung als vollzogen. Der Landtagsbeschluss vom 8. August 2017 wurde einstimmig und fraktionsübergreifend getroffen.


Förderung der Ausbildungskosten in der politischen Diskussion

Die rückläufige Entwicklung der Zahlen der Auszubildenden führt dazu, dass die schulische Ausbildung in immer größerem Maße nicht mehr ortsnah dargestellt werden kann. Der Ausweg sind Schulungsstätten, in denen die Auszubildenden internatsmäßig untergebracht werden müssen.

Im August beantragt die CDU Fraktion des Niedersächsischen Landtags die Übernahme der Fahrt- und Unterbringungskosten für Auszubildende im Dualen System für solche Bildungsgänge, in denen die Beschulung in Landesfachklassen oder Bundesfachklassen erfolgt. Die Fraktion der CDU fordert den Landtag auf, zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Dualen Ausbildung die wohnortnahe Beschulung zu ermöglichen. An Stellen, wo dieses nicht realisierbar ist, sollen Regelungen für die Kostenerstattung der Fahrt- und Unterbringungskosten geschaffen werden. Als Mindestforderung wird eine angemessene Bezuschussung gefordert und die Schaffung der haushalterischen Voraussetzungen dafür gefordert.

Interessierte Ausbildungsbetriebe können die Landtagsdrucksache 17/8591 in der Innungsgeschäftsstelle abrufen.


Geschäftsstelle bleibt wegen Feiertag geschlossen

Unsere Geschäftsstelle bleibt wegen des Feiertages am 31.10.2017 am Montag, den 30.10.2017 geschlossen.

Am Mittwoch, 01.11.2017, sind wir ab 08.00 Uhr wieder erreichbar.


Informationsveranstaltung Tourismusabgabe

Veranstaltungshinweis

Für Dienstag, den 12. September 2017 lädt die Kreishandwerkerschaft Süd- Ost- Niedersachsen alle interessierten selbständigen Handwerkerinnen und Handwerker zu einer Informationsveranstaltung ein, in deren Verlauf die beabsichtigte Einführung einer Tourismusabgabe durch die Stadt Goslar von Oberbürgermeister Dr. Oliver Junk vorgestellt und erläutert werden wird. Nach einer Bewertung des Vorhabens aus Sicht des selbständigen Handwerks durch den Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft Uwe Zinkler soll die beabsichtigte Abgabe mit dem Stadtoberhaupt diskutiert werden.
Die Informationsveranstaltung wird in der Bernhard Olbrich Elektroinstallationen – Industrieanlagen GmbH, Dörntener Straße 6, 38644 Goslar durchgeführt.
Veranstaltungsbeginn ist 17:00 Uhr. Gäste sind herzlich willkommen. Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung unter info@kh-son.de oder per Telefax 05341-86776-16 gebeten.