14.07.2015

Regierung kündigt Änderungen zum Mindestlohn an

Der Protest gegen die bürokratischen Hürden zum Mindestlohngesetz scheint Wirkung zu zeigen. Auch wenn noch kein Gesetzesentwurf vorliegt, hat Ministerin Nahles Erleichterungen für die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz angekündigt:

Die Aufzeichnungspflicht soll entfallen, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt in den letzten zwölf Monaten mindestens 2.000,00 € brutto betragen hat.

Für Saisonbeschäftigte und Mini-Jobber im gewerblichen Bereich soll die Aufzeichnungs-pflicht unverändert bestehen bleiben.

Mitarbeitende Familienangehörige sollen von der Aufzeichnungspflicht generell ausge-nommen werden.

Der Umfang der Auftraggeberhaftung soll reguliert werden - mit Spannung bleibt abzuwarten, welche Regelungen der Gesetzgeber sich einfallen lässt.

Wir werden über konkrete Veränderungen an dieser Stelle berichten, sobald der Gesetzgeber diese veröffentlicht.