Der Protest gegen die bürokratischen Hürden zum Mindestlohngesetz scheint Wirkung zu zeigen. Auch wenn noch kein Gesetzesentwurf vorliegt, hat Ministerin Nahles Erleichterungen für die Aufzeichnungspflicht nach dem Mindestlohngesetz angekündigt:
Die Aufzeichnungspflicht soll entfallen, wenn das regelmäßige monatliche Entgelt in den letzten zwölf Monaten mindestens 2.000,00 € brutto betragen hat.
Für Saisonbeschäftigte und Mini-Jobber im gewerblichen Bereich soll die Aufzeichnungs-pflicht unverändert bestehen bleiben.
Mitarbeitende Familienangehörige sollen von der Aufzeichnungspflicht generell ausge-nommen werden.
Der Umfang der Auftraggeberhaftung soll reguliert werden - mit Spannung bleibt abzuwarten, welche Regelungen der Gesetzgeber sich einfallen lässt.
Wir werden über konkrete Veränderungen an dieser Stelle berichten, sobald der Gesetzgeber diese veröffentlicht.