16.11.2014

Handwerksinnung darf Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) einführen !

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat am 25. September 2014 (Aktenzeichen: 8 LC 23/14)entschieden, dass eine Handwerksinnung in ihrer Satzung eine Form der Mitgliedschaft vorsehen darf, die keine Tarifgebundenheit im Sinne des TVG erzeugt (so genannte OT-Mitgliedschaft). Es hat mit dieser Entscheidung das Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig vom 19. Dezember 2013 (Aktenzeichen: 1 A 58/13) geändert und die beklagte Handwerkskammer verpflichtet, die Beschlussfassung der Innungsversammlung über die Neufassung der Satzung zu genehmigen.

Weitere Einzelheiten finden Sie unter:
https://openjur.de/u/743691.html