In der Telefonschaltkonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin am gestrigen 15. April wurde festgelegt, dass sich die Friseurbetriebe auf eine Betriebseröffnung ab dem Montag, 4. Mai 2020, vorbereiten können. Es sollen Auflagen zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts zu den Salons und der Vermeidung von Warteschlangen herausgegeben werden. Die Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung wird verlangt werden.