Aktuelles

Basiszinssatz ab 01.01.2020 - Auswirkungen auf den Verzugszinssatz

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches ist zum 01.01.2020 unverändert geblieben und beträgt somit weiterhin -0,88 %. Der Zinssatz wird in der Regel halbjährlich, jeweils zum 01.01. und 01.07. parallel an die Veränderungen des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoption der Europäischen Zentralbank angepasst.

Die aktuellen Zinssätze seit dem 01.01.2020 lauten demnach unverändert wie folgt:
Basiszinssatz: -0,88 %

Allgemeiner Verzugszinssatz, insbesondere bei Verbrauchern (§ 288 Abs. 1 BGB): 4,12 %

Verzugszinssatz, insbesondere unter Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB): 8,12 %

Verzugszinssatz bei Immobiliendarlehensverträgen (§§ 497 Abs. 1, 503 Abs. 2 BGB): 1,62 %


Die Salzgitteraner und Wolfenbütteler Sanitär- und Heizungsbauer gehen gemeinsame Wege

Large vorstand

Die Fusion der Innung für Sanitär-, Heizungs-, Klima- und Klempnertechnik Wolfenbüttel mit der Innung für Sanitär- und Heizungstechnik Salzgitter ist mit Wirkung zum 1. Januar 2020 vollzogen. Die Innungen haben damit die Entscheidung der Vorgänger in der Innung vom 14. Januar 1948 zurückgedreht. Damals versammelten sich 15 Installateur- und Klempnermeister aus Salzgitter zur Gründungsveranstaltung der Installateur- und Klempnerinnung Salzgitter. Im Beisein des Kreishandwerksmeisters Wolters aus Salzgitter sowie des Obermeisters der Wolfenbütteler Innung Paul Gollsche wurde festgestellt, dass eine Trennung der räumlich großen Innung Wolfenbüttel/Salzgitter im Jahr 1948 unumgänglich war. Damals bestand das Hauptargument für die Trennung in zwei Innungen in wirtschaftlichen Gründen und einen engeren Zusammenschluss der Handwerksmeister in den Bezirken Wolfenbüttel und Salzgitter. Durch die Arbeit in zwei eigenständigen Innungen sollte eine bessere Interessenvertretung gegenüber den örtlichen Institutionen erreicht werden.


Datenschutz-Grundverordnung: Neuer Bußgeldkatalog veröffentlicht

Nach dem Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung zum 1. Januar 2018 liegt nun der von den Landesdatenschutzbeauftragten in den Ländern entwickelte Bußgeldkatalog vor. Seitens der Datenschutzbeauftragten wird darauf hingewiesen, dass diese in erster Linie unterstützend und nicht auszuforschend arbeiten. Dennoch muss bei Verstößen gegen die Datenschutzgrundverordnung mit Bußgeldern gerechnet werden.

Der Bußgeldkatalog ist für Innungsmitglieder im internen Nutzerkreis dieses Internet-Auftritts abrufbar.


Das Kfz-Handwerk fordert die Abschaffung von Doppelprüfung für Testgeräte

Das Kfz-Handwerk sieht sich seit Ende 2018 mit der Verschärfung von Anforderungen für die in den Unternehmen eingesetzten Testgeräte zur Durchführung von Teilprüfungen für die Hauptuntersuchung (TÜV-/GTÜ-/DEKRA-Prüfung) ausgesetzt. Neben den regelmäßigen Einstellarbeiten an den Testern müssen die Geräte sowohl vom Eichamt als auch einem Kalibrierlabor geprüft werden. Damit steigen die Prüfkosten für die Messgeräte erheblich. Anstelle eines Bürokratieabbaus hat die Politik neue bürokratische Anforderungen mit erheblicher Kostenlast aufgebaut.


Ölheizungen vor dem Aus?

In der Presseberichterstattung der letzten Wochen erschienen immer wieder Aussagen von Bundespolitikern, Ölheizungen künftig zu verbieten oder zumindest aus dem Wärmemarkt zurückzudrängen.


Auch zum 1. Juli 2019 bleibt der Basiszinssatz des BGB mit -0,88 % unverändert


Tägliche Arbeitszeit-Aufzeichnung gemäß Urteil des Europäischen Gerichtshofs?

Das in den Medien in den letzten Wochen häufig angesprochene Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Dokumentation der täglichen Arbeitszeit der Mitarbeiter hat zurzeit keine Auswirkung auf den betrieblichen Alltag in den Handwerksunternehmungen. Das Urteil richtet sich zunächst an die Mitgliedstaaten der EU, die jetzt unter Umständen die nationalen Gesetze und Vorschriften ändern müssen. Für Deutschland wird eine Anpassung des Arbeitszeitgesetzes und der ergänzenden Verordnungen erwartet.


www. ausbildungsnetz38.de unterstützt Ihre Suche nach Auszubildenden

Seit 2012 existiert der Internetauftritt für das Ausbildungsnetz 38 und wird von den allgemeinbildenden Schulen im Landkreis Goslar und Wolfenbüttel als Unterrichtsmittel für die Berufsorientierung der Schülerinnen und Schüler von Hauptschulen, Realschulen, Gymnasien und integrierten Gesamtschulen eingesetzt. Die Internetplattform ist zu einer echten Erfolgsstory worden; seit dem Projektstart in unserer Region sind mehr als 2 Millionen Seiten von interessierten Schülerinnen und Schülern aufgerufen worden. Dank der Unterstützung der Ausbildungsbetriebe können jährlich mehr als 1.000 Praktikums- und Ausbildungsplätze von den 850 registrierten Unternehmen angeboten werden.


Basiszinssatz bleibt auch ab 01.01.2019 unverändert bei -0,88 %

Bekanntgabe des Basiszinssatzes zum 1. Januar 2019

Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 18. Dezember 2018 beträgt 0,00 % und ist damit seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2018 unverändert geblieben (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Juni 2018 hat ebenfalls 0,00 % betragen).

Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2019 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von -0,88 % (zuvor -0,88 %).

Der Verzugszins nach § 288 Abs.1 BGB beträgt mithin 4,12 % bei Privatkunden; gemäß § 288 Abs.2 BGB 8,12 % bei gewerblichen Kunden. In Anlehnung an § 288 BGB gelten gleiche Verzugszinssätze auch nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B.

Sollten Sie bei Ihrer Bank aufgrund von Außenständen nachweisbar mehr als 4,12 % bzw. 8,12 % Schuldzinsen zahlen müssen, können Sie dem säumigen Zahler diesen höheren Zinssatz in Rechnung stellen.


Neuer gesetzlicher Mindestlohn ab 01.01.2019: 9,19 €

Der gesetzliche Mindestlohn wird zum 1. Januar 2019 auf 9,19 Euro und ab dem 1. Januar 2020 auf 9,35 Euro steigen.

Bei der Anpassung des Mindestlohns hat sich die Kommission an der Tarifentwicklung orientiert. Als Grundlage für die Berechnung hat sich die Mindestlohnkommission auf den Tarifindex des Statistischen Bundesamtes ohne Sonderzahlungen auf Basis der Stundenverdienste gestützt. Die erste Stufe der Anpassung orientiert sich an der Entwicklung des Tarifindex in den Jahren 2016 und 2017. Die zweite Stufe berücksichtigt auch die Abschlüsse im ersten Halbjahr 2018.