Aktuelles

Material-Engpässe behindern die Bau- und Ausbauwirtschaft

Preissteigerungen und Lieferengpässe bei Bau-Materialien werden immer mehr zu einer ernsthaften Belastung für das Handwerk. In einer nicht repräsentativen Verbandsumfrage bei 134 Tischlereien in Niedersachsen und Bremen Anfang Mai 2021 zeigte sich, dass deshalb im zweiten Halbjahr auch mit Produktionseinschränkungen zu rechnen sein wird.

Nur eingeschränkt verfügbar sind derzeit Holz, Stahlerzeugnisse und petrochemische Produkte. Bei Holz und Holzwerkstoffen meldeten 20 Prozent der Betriebe Lieferverzögerungen von zwei Wochen und 42 Prozent von bis zu 30 Tagen. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei MDF-Platten. Bei Beschlägen müssen die Tischlereien zwei Wochen (21 Prozent) bzw. bis zu 30 Tage (35 Prozent) länger warten. Auch bei Lacken, Bauschäumen und Klebstoffen zeigten über 30 Prozent der Befragten Lieferverzögerungen von zwei Wochen beziehungsweise sogar von einem Monat bei Lacken (29 Prozent) sowie bei Bauschäumen und Klebstoffen (23 Prozent) an.

Als Folge davon steigen die Preise. Bis zu 30 Prozent mehr bezahlen müssen Tischlerbetriebe für Beschläge (70 Prozent), Lacke (60 Prozent), MDF-Platten (51 Prozent), Holz (48 Prozent) und Kunststoffe (44 Prozent). Besonders angespannt ist die Situation bei Holz, Bauschäumen und Klebstoffen, wo jeweils 22 Prozent der Tischlereien Preiserhöhungen im Bereich von 30 bis 60 Prozent meldeten.

Das hat Auswirkungen auf den Baustellen. 45 Prozent der Betriebe stellen sich insbesondere in der zweiten Jahreshälfte auf ein rückläufiges Arbeitsvolumen ein. Sie gehen vor dem Hintergrund eingeschränkter Materialverfügbarkeiten davon aus, dass sie im zweiten Halbjahr 2021 Kurzarbeit anmelden müssen.


Erfolgreiche Durchführung Kassenseminar

Am 15.03.2021 referierte Herr Dipl.-Finanzwirt (FH) Gregor Danielmeyer von der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen den Innungsbetrieben in einem Online-Seminar über die Anforderungen an Kassen(systeme) zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.

Das „Kassengesetz“ sowie die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz: GoBD) erfordert seit dem Jahr 2018 ein besonderes Augenmerk des Unternehmers auf die Erfassung seiner Bargeschäfte. Ab dem 01.01.2020 müssen elektronische Registrierkassen neue Vorgaben erfüllen, um Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen zu verhindern. Hierzu zählt die Pflicht, jede elektronische Kasse bis zum 31.03.2021 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Zusätzlich bestehen die Meldepflicht des Kassensystems beim zuständigen Finanzamt sowie die viel diskutierte Belegausgabepflicht an die Kunden.

In dem praxisorientierten Online-Seminar vermittelte Danielmeyer die Grundlagen und Informationen zur aktuellen „Kassenlage“, den einzelnen Kassenarten (Offene Kassen, Registrierkassen, PC- oder APP-Kasse), den Pflichten der Kassenführung (Aufzeichnungs-, Belegausgabe-, Meldepflicht), der Kassenführung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme, der Dokumentation betrieblicher Besonderheiten und der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Im Mittelpunkt standen Lösungsvorschläge, das berufliche Tagesgeschäft besser bewältigen zu können.

Das große Interesse der Teilnehmer und die rege Diskussion während des Vortrags zeugten von dem Mehrwert dieses für die Innungsmitglieder kostenfreien Angebots.


Die Geschäftsstelle im Haus des Handwerks ist Montag, 08.02.2021 nur per Mail erreichbar

Bei Anfragen schreiben Sie bitte an mail@handwerk-son.de. Bitte teilen Sie uns Ihre Frage bzw. Ihre Wünsche mit und nennen Sie eine Telefonnummer, unter wir Sie erreichen können. Wir danken für Ihr Verständnis.


Basiszinssatz ab 01.01.2021: Auswirkungen auf den Verzugszinssatz

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches ist zum 01.01.2021 unverändert geblieben und beträgt weiterhin -0,88 %. Der Zinssatz wird in der Regel halbjährlich, jeweils zum 01.01. und 01.07. parallel an die Veränderungen des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoption der Europäischen Zentralbank angepasst.

Die aktuellen Zinssätze seit dem 01.01.2021:

Basiszinssatz: -0,88 %

Verzugszinssatz:

Wenn ein Verbraucher Schuldner ist (§ 288 Abs. 1 BGB): 4,12 %

Verzugszinssatz unter Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB): 8,12 %


Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2021

Der gesetzliche Mindestlohn von zurzeit 9,35 EUR brutto je Zeitstunde soll ab 2021 stufenweise erhöht werden.

Folgende Entgeltsätze sind gegenwärtig bekannt:

Ab 1. Januar 2021: 9,50 EUR,
ab 1. Juli 2021: 9,60 EUR,
ab 1. Januar 2022: 9,82 EUR,
ab 1. Juli 2022: 10,45 EUR.

Die Erhöhung der Mindestlöhne hat eine besondere Auswirkung auf die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen. Hier bestehen Höchstgrenzen bei der monatlichen Abrechnung. Die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen bei der Abrechnung des Höchstbetrages von 450,00 EUR hat eine Reduzierung der Arbeitszeiten ab 01.01.2021 zur Folge. Von Januar 2021 bis Juni 2021 kann ein Minijobber statt der bisherigen monatlichen 48 Stunden dann monatlich 47 Stunden (= 47,36 Stunden = 450,00 EUR: 9,50 EUR) und von Juli 2021 bis Dezember 2021 monatlich 46 Stunden (= 46,88 Stunden = 450,00 EUR: 9,60 EUR) arbeiten.


Neue Kooperation zwischen der Ostfalia Hochschule und dem Handwerk

Für die Ausbildung als Elektroniker/-in in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik besteht ab dem Wintersemester 2020/2021 eine neue Kooperation zwischen Handwerk und Hochschule:

Im Studium "Energie- und Gebäudetechnik im Praxisverbund" können Studierende die Berufsausbildung mit einem Studium kombinieren. In 4 1/2 Jahren gelangen die Studierenden zu einem Abschluss als Bachelor of Engineering und dem Gesellenbrief als Elektroniker. Damit verbunden sind für die Studierenden Perspektiven für einen erfolgreichen Start in der Führungsebene im Handwerk. Neben der Handwerkskammer und der Innung für Elektrotechnik Wolfenbüttel-Salzgitter unterstützen die Berufsbildende Carl-Gotthard-Langhans Schule des Landkreises Wolfenbüttel die Kooperation mit der Ostfalia Hochschule.

Informationen für Studieninteressierte gibt es unter:

https://www.ostfalia.de/cms/de/v/fakultaet/aktuelles/news_archiv/2020/2020_07_neuer-ausbildungsberuf-elektroniker--in/index.html


Künftige Mindestlöhne und Mindest-Ausbildungsvergütungen

Die Mindestlohn-Kommission hat in ihrer Sitzung am 30. Juni 2020 einstimmig die künftigen Mindestlöhne wie folgt festgesetzt:

Ab 01.01.2021: 9,50 EUR/Std

Ab 01.07.2021: 9,60 EUR/Std
Ab 01.01.2022: 9,82 EUR/Std
Ab 01.07.2022:10,45 EUR/Std

Die Mindestausbildungsvergütungen betragen zurzeit
(für das 1. bis 4. Ausbildungsjahr): 515,00 EUR/ 608,00 EUR/ 695,00 EUR/ 721,00 EUR.

Für Ausbildungsverträge die nach dem 1. Januar 2021 abgeschlossen werden, betragen die Mindestausbildungsvergütungen 550,00 EUR/ 649,00 EUR/ 743,00 EUR/ 770,00 EUR.

Für Ausbildungsverträge, die nach dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden, betragen die Mindestausbildungsvergütungen 585,00 EUR/ 690,00 EUR/ 790,00 EUR/ 819,00 EUR.

Für Ausbildungsverträge, die nach dem 1. Januar 2023 abgeschlossen werden, betragen die Mindestausbildungsvergütungen 620,00 EUR/732,00 EUR/837,00 EUR/868,00 EUR.

Ab 2024 erfolgt eine automatische jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütungen je Ausbildungsjahr an die bundesweite Durchschnittsvergütung.

Achtung! Tarifverträge einzelner Handwerksberufe können abweichende Regelungen treffen.


Öffnung der Friseurbetriebe und die Beschaffung von Schutzmasken

In der Telefonschaltkonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin am gestrigen 15. April wurde festgelegt, dass sich die Friseurbetriebe auf eine Betriebseröffnung ab dem Montag, 4. Mai 2020, vorbereiten können. Es sollen Auflagen zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts zu den Salons und der Vermeidung von Warteschlangen herausgegeben werden. Die Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung wird verlangt werden.


Neuer Mindestlohn im Bauhauptgewerbe ist ab 1. April 2020 allgemeinverbindlich

Die Bau-Mindestlöhne steigen zum 1. April 2020 wie folgt an: Der Mindestlohn 1 beträgt ab diesem Zeitpunkt 12,55 Euro und der Mindestlohn 2 (West) 15,40 Euro. In Berlin beträgt der Mindestlohn 2 (Berlin) 15,25 Euro. Der Mindestlohn-Tarifvertrag, der die Lohngruppe 1 (Mindestlohn 1) und Lohngruppe 2 (Mindestlohn 2) regelt, ist erstmals zum 31. Dezember 2020 kündbar.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die elfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe vom 25. März 2020 verkündet. Sie tritt am 1. April 2020 in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft. Die Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohn-Tarifvertrages ist am 30. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.


Wir stellen aus Gründen des Infektionsschutzes den Publikumsverkehr bis auf weiteres ein

Sämtliche Beratungen und Antragsstellungen finden telefonisch, auf elektronischem Weg oder postalisch statt.

Plakettenverkäufe, Berichtsheftverkäufe etc. nehmen wir telefonisch oder elektronisch an und leiten Ihnen die Ware postalisch zu.

Bürogemeinschaft der Innungen in Süd-Ost Niedersachsen
Kreishandwerkerschaft Süd-Ost Niedersachsen

Telefon: 05341-86776-0
Mail: mail@handwerk-son.de