Aktuelles

Erhöhung des Mindestlohns zum 1. Januar 2021

Der gesetzliche Mindestlohn von zurzeit 9,35 EUR brutto je Zeitstunde soll ab 2021 stufenweise erhöht werden.

Folgende Entgeltsätze sind gegenwärtig bekannt:

Ab 1. Januar 2021: 9,50 EUR,
ab 1. Juli 2021: 9,60 EUR,
ab 1. Januar 2022: 9,82 EUR,
ab 1. Juli 2022: 10,45 EUR.

Die Erhöhung der Mindestlöhne hat eine besondere Auswirkung auf die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen. Hier bestehen Höchstgrenzen bei der monatlichen Abrechnung. Die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen bei der Abrechnung des Höchstbetrages von 450,00 EUR hat eine Reduzierung der Arbeitszeiten ab 01.01.2021 zur Folge. Von Januar 2021 bis Juni 2021 kann ein Minijobber statt der bisherigen monatlichen 48 Stunden dann monatlich 47 Stunden (= 47,36 Stunden = 450,00 EUR: 9,50 EUR) und von Juli 2021 bis Dezember 2021 monatlich 46 Stunden (= 46,88 Stunden = 450,00 EUR: 9,60 EUR) arbeiten.


Neue Kooperation zwischen der Ostfalia Hochschule und dem Handwerk

Für die Ausbildung als Elektroniker/-in in der Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik besteht ab dem Wintersemester 2020/2021 eine neue Kooperation zwischen Handwerk und Hochschule:

Im Studium "Energie- und Gebäudetechnik im Praxisverbund" können Studierende die Berufsausbildung mit einem Studium kombinieren. In 4 1/2 Jahren gelangen die Studierenden zu einem Abschluss als Bachelor of Engineering und dem Gesellenbrief als Elektroniker. Damit verbunden sind für die Studierenden Perspektiven für einen erfolgreichen Start in der Führungsebene im Handwerk. Neben der Handwerkskammer und der Innung für Elektrotechnik Wolfenbüttel-Salzgitter unterstützen die Berufsbildende Carl-Gotthard-Langhans Schule des Landkreises Wolfenbüttel die Kooperation mit der Ostfalia Hochschule.

Informationen für Studieninteressierte gibt es unter:

https://www.ostfalia.de/cms/de/v/fakultaet/aktuelles/news_archiv/2020/2020_07_neuer-ausbildungsberuf-elektroniker--in/index.html


Künftige Mindestlöhne und Mindest-Ausbildungsvergütungen

Die Mindestlohn-Kommission hat in ihrer Sitzung am 30. Juni 2020 einstimmig die künftigen Mindestlöhne wie folgt festgesetzt:

Ab 01.01.2021: 9,50 EUR/Std

Ab 01.07.2021: 9,60 EUR/Std
Ab 01.01.2022: 9,82 EUR/Std
Ab 01.07.2022:10,45 EUR/Std

Die Mindestausbildungsvergütungen betragen zurzeit
(für das 1. bis 4. Ausbildungsjahr): 515,00 EUR/ 608,00 EUR/ 695,00 EUR/ 721,00 EUR.

Für Ausbildungsverträge die nach dem 1. Januar 2021 abgeschlossen werden, betragen die Mindestausbildungsvergütungen 550,00 EUR/ 649,00 EUR/ 743,00 EUR/ 770,00 EUR.

Für Ausbildungsverträge, die nach dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden, betragen die Mindestausbildungsvergütungen 585,00 EUR/ 690,00 EUR/ 790,00 EUR/ 819,00 EUR.

Für Ausbildungsverträge, die nach dem 1. Januar 2023 abgeschlossen werden, betragen die Mindestausbildungsvergütungen 620,00 EUR/732,00 EUR/837,00 EUR/868,00 EUR.

Ab 2024 erfolgt eine automatische jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütungen je Ausbildungsjahr an die bundesweite Durchschnittsvergütung.

Achtung! Tarifverträge einzelner Handwerksberufe können abweichende Regelungen treffen.


Öffnung der Friseurbetriebe und die Beschaffung von Schutzmasken

In der Telefonschaltkonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin am gestrigen 15. April wurde festgelegt, dass sich die Friseurbetriebe auf eine Betriebseröffnung ab dem Montag, 4. Mai 2020, vorbereiten können. Es sollen Auflagen zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts zu den Salons und der Vermeidung von Warteschlangen herausgegeben werden. Die Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung wird verlangt werden.


Neuer Mindestlohn im Bauhauptgewerbe ist ab 1. April 2020 allgemeinverbindlich

Die Bau-Mindestlöhne steigen zum 1. April 2020 wie folgt an: Der Mindestlohn 1 beträgt ab diesem Zeitpunkt 12,55 Euro und der Mindestlohn 2 (West) 15,40 Euro. In Berlin beträgt der Mindestlohn 2 (Berlin) 15,25 Euro. Der Mindestlohn-Tarifvertrag, der die Lohngruppe 1 (Mindestlohn 1) und Lohngruppe 2 (Mindestlohn 2) regelt, ist erstmals zum 31. Dezember 2020 kündbar.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die elfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe vom 25. März 2020 verkündet. Sie tritt am 1. April 2020 in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft. Die Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohn-Tarifvertrages ist am 30. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.


Wir stellen aus Gründen des Infektionsschutzes den Publikumsverkehr bis auf weiteres ein

Sämtliche Beratungen und Antragsstellungen finden telefonisch, auf elektronischem Weg oder postalisch statt.

Plakettenverkäufe, Berichtsheftverkäufe etc. nehmen wir telefonisch oder elektronisch an und leiten Ihnen die Ware postalisch zu.

Bürogemeinschaft der Innungen in Süd-Ost Niedersachsen
Kreishandwerkerschaft Süd-Ost Niedersachsen

Telefon: 05341-86776-0
Mail: mail@handwerk-son.de


Die Elektro Innungen Wolfenbüttel und Salzgitter gehen gemeinsame Wege

Large 20200310 eltwfsz vorstand

Am 10. März 2020 beschlossen die Mitglieder der Elektro Innungen Salzgitter und Wolfenbüttel den Zusammenschluss zur Elektro Innung Wolfenbüttel-Salzgitter. Als neuer Obermeister wurde Elektromeister Michael Lindhofer aus Salzgitter gewählt hat, als Stellvertreter steht ihm Elektromeisters Sven Kakstein aus Nordassel im Landkreis Wolfenbüttel zur Seite. Die Mitgliederversammlung wählte den langjährigen Obermeister aus Salzgitter, Werner Mieth, zu ihrem Ehrenobermeister.


Die Tischler Innung Goslar stellte sich personell neu auf

Large 20200307 tischler gs vorstand1

In der Jahreshauptversammlung am 6. März 2020 wählte die Tischler Innung Lutz Dreyer als neuen Obermeister. Lutz Dreyer führt seit 15 Jahren seinen Familienbetrieb in der dritten Generation. Bisher bekleidete er das Amt des stellvertretenden Obermeisters und vertritt die Innungsmitglieder im Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit auf Landes- und Bundesebene. Der bisherige Amtsinhaber Jörg Schnevoigt gab sein Amt nach 20 Jahren ab und wurde einstimmig als Ehren-Obermeister für die Innung Goslar gewählt.


Die schulische Ausbildung im Dualen System gerät unter Druck

Large 20200224 drsaipa

Das niedersächsische Kultusministerium plant, die Schülerzahlen in den mit unter 7 Auszubildenden besetzten Klassen im Dualen System der Berufsausbildung ab dem 1. August 2020 zu vergrößern. Eine Klassenbildung mit 7 Schülerinnen und Schülern müssen Schulträger und Schulleitungen künftig zur Genehmigung bei der Landesbehörde einreichen. Genehmigungen für kleine Klassengrößen will das Land Niedersachsen nach dem Text der neuen Verordnung offensichtlich nur noch dann genehmigen, wenn der Unterricht von benachbarten Berufsschulen zusammengelegt wird. Die Schulwege für die Auszubildenden werden damit länger, die Kosten für die Schülerinnen und Schüler höher: Das Interesse an einer handwerklichen Ausbildung dürfte umso mehr sinken, je weiter entfernt die Berufsschule gelegen ist.


Basiszinssatz ab 01.01.2020 - Auswirkungen auf den Verzugszinssatz

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches ist zum 01.01.2020 unverändert geblieben und beträgt somit weiterhin -0,88 %. Der Zinssatz wird in der Regel halbjährlich, jeweils zum 01.01. und 01.07. parallel an die Veränderungen des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoption der Europäischen Zentralbank angepasst.

Die aktuellen Zinssätze seit dem 01.01.2020 lauten demnach unverändert wie folgt:
Basiszinssatz: -0,88 %

Allgemeiner Verzugszinssatz, insbesondere bei Verbrauchern (§ 288 Abs. 1 BGB): 4,12 %

Verzugszinssatz, insbesondere unter Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB): 8,12 %

Verzugszinssatz bei Immobiliendarlehensverträgen (§§ 497 Abs. 1, 503 Abs. 2 BGB): 1,62 %