15.01.2020

Basiszinssatz ab 01.01.2020 - Auswirkungen auf den Verzugszinssatz

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches ist zum 01.01.2020 unverändert geblieben und beträgt somit weiterhin -0,88 %. Der Zinssatz wird in der Regel halbjährlich, jeweils zum 01.01. und 01.07. parallel an die Veränderungen des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoption der Europäischen Zentralbank angepasst.

Die aktuellen Zinssätze seit dem 01.01.2020 lauten demnach unverändert wie folgt:
Basiszinssatz: -0,88 %

Allgemeiner Verzugszinssatz, insbesondere bei Verbrauchern (§ 288 Abs. 1 BGB): 4,12 %

Verzugszinssatz, insbesondere unter Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB): 8,12 %

Verzugszinssatz bei Immobiliendarlehensverträgen (§§ 497 Abs. 1, 503 Abs. 2 BGB): 1,62 %