15.04.2020

Neuer Mindestlohn im Bauhauptgewerbe ist ab 1. April 2020 allgemeinverbindlich

Die Bau-Mindestlöhne steigen zum 1. April 2020 wie folgt an: Der Mindestlohn 1 beträgt ab diesem Zeitpunkt 12,55 Euro und der Mindestlohn 2 (West) 15,40 Euro. In Berlin beträgt der Mindestlohn 2 (Berlin) 15,25 Euro. Der Mindestlohn-Tarifvertrag, der die Lohngruppe 1 (Mindestlohn 1) und Lohngruppe 2 (Mindestlohn 2) regelt, ist erstmals zum 31. Dezember 2020 kündbar.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die elfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe vom 25. März 2020 verkündet. Sie tritt am 1. April 2020 in Kraft und am 31. Dezember 2020 außer Kraft. Die Allgemeinverbindlicherklärung des Mindestlohn-Tarifvertrages ist am 30. März 2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden.