19.12.2019

Das Kfz-Handwerk fordert die Abschaffung von Doppelprüfung für Testgeräte

Das Kfz-Handwerk sieht sich seit Ende 2018 mit der Verschärfung von Anforderungen für die in den Unternehmen eingesetzten Testgeräte zur Durchführung von Teilprüfungen für die Hauptuntersuchung (TÜV-/GTÜ-/DEKRA-Prüfung) ausgesetzt. Neben den regelmäßigen Einstellarbeiten an den Testern müssen die Geräte sowohl vom Eichamt als auch einem Kalibrierlabor geprüft werden. Damit steigen die Prüfkosten für die Messgeräte erheblich. Anstelle eines Bürokratieabbaus hat die Politik neue bürokratische Anforderungen mit erheblicher Kostenlast aufgebaut.

Der Vizepräsident der Bundesinnungsmeister des Kfz-Handwerks Wilhelm Hülsdonk erklärt zu der Bürokratieausweitung: "Wer schon einen Gürtel trägt, muss nicht auch noch Hosenträger haben." Die 35.000 anerkannten AU-Werkstätten müssen nach Berechnung des Bundesinnungsmeisters für 65.000 bis 70.000 Messgeräte nun auch wiederkehrende Kalibrierungen zusätzlich zu den Eichungen vornehmen. Gleiches gilt für die rund 30.000 Messgeräte in den technischen Prüfstellen der Überwachungsorganisationen. Nach Berechnungen des Verbandes führt das zu einer Mehrbelastung von mindestens 8,5 Mio. EUR bei allen zugelassenen Untersuchungsstellen.

Auch in den Kfz-Betrieben des Bezirks der Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen herrscht hoher Unmut über die von der Politik ausgelöste Kostenlawine, die letztlich von den Kunden bezahlt werden muss, aber keinen echten Mehrwert bringt. Die zusätzliche Kalibrierung zeugt nach Ansicht vieler Kfz-Betriebe nur von einem Misstrauen gegenüber den Eichämtern, da deren Feststellungen durch die Kalibrierung nochmals überprüft werden.

Große Hoffnung setzen die regionalen Kfz-Unternehmer in die von dem niedersächsischen Wirtschaftsminister Althusmann eingesetzte Stelle zum Bürokratieabbau in seinem Ministerium