Aktuelles

Corona Schnelltests

Für diejenigen, die sich auf den Herbst und Winter durch die Bestellung von Corona-Schnelltests vorbereiten wollen, bieten wir für unsere Mitgliedsbetriebe eine Bezugsquelle an, auf die wir zugreifen können.

Hier können derzeit innerhalb von 5 - 7 Tagen Tests zum Preis von 1,75 EUR/Stück bei einer Mindestbestellmenge von 200 Stück beschafft werden. Die Tests sind freigegeben auch für die Erkennung der Omikronvarianten.

Bei Interesse nehmen Sie mit unserer Geschäftsstelle Kontakt auf, damit wir Ihnen den Kontakt weiterleiten können.


Neue Pfändungsfreigrenzen

Ab dem 01.07.2022 gelten neue Pfändungsfreigrenzen nach § 850 c ZPO!

Die unpfändbaren Beträge betragen bei Arbeitseinkommen danach
1.330,16 € monatlich bzw. 306,12 € wöchentlich bzw. 61,22 € täglich.

Bei bestehender Unterhaötspflich erhöht sich der Betrag um
500,62 € monatlich bzw. 115,21 € wöchentlich bzw. 23,04 € täglich.

Für die 2. bis 5. Person der Unterhalt gewährt wird erhöht sich der Betrag um je
278,90 € monatlich bzw. 64,19 € wöchentlich bzw. 12,84 € täglich.

Beträge deren Übersteigen für die Berechnung des unpfändbaren Einkommens unberücksichtigt bleiben, werden erhöht auf
4.077,72 monatlich bzw. 938,43 € wöchentlich bzw. 187,69 € täglich.


Basiszinssatz ab 01.07.2022 - Auswirkungen auf den Verzugszinssatz

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches ist zum 01.07.2022 unverändert geblieben und beträgt somit weiterhin -0,88 %. Der Zinssatz wird in der Regel halbjährlich, jeweils zum 01.01. und 01.07. parallel an die Veränderungen des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoption der Europäischen Zentralbank angepasst.

Die aktuellen Zinssätze seit dem 01.07.2022 lauten demnach unverändert wie folgt:

Basiszinssatz: -0,88 %

Allgemeine Verzugszinssatz, insbesondere, wenn ein Verbraucher Schuldner ist (§ 288 Abs. 1 BGB): 4,12 %

Verzugszinssatz, insbesondere unter Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB): 8,12 %

Alle weiteren, ab dem 01.07.2022 geltenden Pfändungsfreibeträge können Sie der Tabelle aus dem Bundesgesetzblatt entnehmen (www.bgbl.de -> kostenloser Bürgerzugang -> Bundesgesetzblatt Teil 1 -> Nr. 18 vom 31.05.2022 -> Bekanntmachung zu den Pfändungsfreigrenzen 2022 nach § 850c der Zivilprozessordnung.)


Betrugsverdacht bei E-Mails der Fa. humedical - ALPHA-RIBS GmbH

Vorsicht bei Anrufen oder E-Mails der Firma humedical ALPHA RIBS GmbH aus 23845 Grabau. Diese Firma versendet Mahnungen von Rechnungen über COVID-Antigen-Schnelltests. Angeblich stammen die Rechnungen aus den Monaten Oktober bis Dezember 2021. Es wurden bereits drei Innungsbetriebe unserer Kreishandwerkerschaft kontaktiert. Tatsächlich haben unsere Betriebe zu keiner Zeit bei dieser Firma Bestellungen aufgegeben. Die E-Mail verwendet Kundennummern von anderen Firmen, deren EDV gehackt wurden. Bitte prüfen Sie ganz genau, ob ein geschäftlicher Kontakt tatsächlich bestand, wenn Sie eine Mahnung nebst Rechnung erhalten. Bei Rückfragen steht Ihnen die Geschäftsstelle jederzeit persönlich zur Verfügung.


Vortragsveranstaltung der Volksbank BraWo und der Kreishandwerkerschaft SON

Am 19. Mai 2022 um 18:00 Uhr fand eine gemeinsame Vortragsveranstaltung der Volksbank BraWo und der Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen im Joons am Salzgitter See statt.
Der Leiter der Wertpapierabteilung der BraWo Michael Pannwitz referierte kurzweilig zum Thema " Rendite - die Suche nach dem Mehr". Facettenreich und interessant wurden Produkte der Geldanlage zum Aufbau von Vermögen und der Altersversorgung des Handwerksunternehmers vorgestellt. Anschließend fanden bei einem Imbiß viele informative Gespräche zwischen den Anwesenden statt.
Ein großer Dank an die sehr gelungene Veranstaltung an Frau Mölling und ihrem Team von der BraWo sowie dem Joons für eine perfekte Location.


Online Seminar zum Thema Materialmangel und Preisexplosion

Die Landesvereinigung Bauwirtschaft hat am Montag, den 25. April 2022 durch ihre Geschäftsführerin Cornelia Höltkemeier eine Online-Infoveranstaltung für Innungsmitglieder zu dem Material-Mangel und den Preis-Explosionen mit Tipps für den Umgang mit Kunden und Auftraggebern sowie Hilfestellungen für Vertragsverhandlungen gegeben.

Der kriegsbedingte Zusammenbruch von Lieferketten und der Ausfall von LKW-Logistik verstärkt die sowieso schon durch die Pandemie kritische Materialsituation. Seit langem ist die Landesvereinigung mit ihrer Lobbyarbeit tätig, um bei den öffentlichen Auftraggebern dafür zu werben, für einen fairen Lastenausgleich zu sorgen. Es gibt jetzt positive Entwicklungen, die in der online Veranstaltung vorgestellt wurden.

Weitere Themen waren der Umgang mit Privatkunden und öffentlichen Auftraggebern, insbesondere wie Angebote gestaltet werden, wie man sich vor Verzugsstrafen absichert, wie Preissteigerungen weitergegeben werden können usw.

Die Unterlagen der online Veranstaltung sowie Mustertexte möchten wir unseren Innungsmitgliedern gerne zur Verfügung stellen. Diese können unter der E-Mail recht@handwerk-son.de angefordert werden.


Traueranzeige Herbert Lindhofer

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Der Basiszinssatz des BGB ist ab 01.01.2022 unverändert, der Mindestlohn steigt

Drei Eckwerte für die Betriebsführung sind zum Jahresbeginn in Erinnerung zu rufen:

Der Verzugs-Zinssatz wird in der Regel halbjährlich, jeweils zum 01.01. und 01.07. angepasst. Die aktuellen Zinssätze seit dem 01.01.2022 lauten unverändert wie folgt: Basiszinssatz: -0,88 %, der allgemeine Verzugszinssatz beträgt in Fällen, in denen ein Verbraucher Schuldner ist (§ 288 Abs. 1 BGB): 4,12 %, der Verzugszinssatz unter Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB) beträgt: 8,12 %.

Eine Veränderung hat sich bei dem gesetzlichen Mindestlohn ergeben. Dieser ist ab dem 1. Januar 2022 von 9,60 € auf 9,82 € angestiegen. Eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestentgelts erfolgt zum 01.07.2022. Ab diesem Tag sind dann 10,45 €/brutto zu vergüten. Achtung: Abweichend von dem gesetzlichen Mindestentgelt bestehen zahlreiche für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge in bestimmten Branchen, die ein höheres Mindestentgelt festsetzen.

Das gesetzliche Mindestentgelt für Ausbildungsvergütungen beträgt ab dem 1. Januar 2022 für das 1. Ausbildungsjahr 585,00 €/Monat, für das 2. Ausbildungsjahr steigt die Vergütung nochmals um 18 %, im 3. Ausbildungsjahr um 35 % und im 4. Ausbildungsjahr um 40 %. Im Jahr 2023 erhöht sich die Mindestausbildungsvergütung auf 620,00 €/Monat. Auch bei den Ausbildungsvergütungen bestehen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die höhere Mindestvergütungen für die einzelnen Ausbildungsjahre vorsehen. Für Innungsmitglieder besteht die Möglichkeit der Beratung durch die Innungsgeschäftsstelle.


Weihnachtspause

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Die Innungsgeschäftsstelle ist ab Donnerstag, 23. Dezember 2021, bis Sonntag, 2. Januar 2022, geschlossen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachtsfeiertage und alles Gute für das neue Jahr!

Ihre
Kreishandwerkerschaft


SPD-Abgeordnete besuchen das Kfz-Schulungszentrum

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Am 01.09.2021 informierten sich die Fraktionsvorsitzende der SPD im niedersächsischen Landtag, Johanne Modder, Petra Emmerich-Kopatsch, MdL und Dr. Alexander Saipa, MdL bei einem Besuch im Schulungszentrum der Innung des Kraftfahrzeughandwerks Goslar über aktuelle Themen der Handwerkerschaft im Landkreis Goslar. Die das Handwerk bewegenden Themen wurden von Dr. Manfred Klose, Geschäftsführer der Klose Innenausbau GmbH in Clausthal-Zellerfeld und Geschäftsführer Michael Wolff erläutert, da sowohl Kreishandwerksmeister Bernhard Olbrich als auch der stellvertretende Kreishandwerksmeister Volker Höfert aus betrieblichen Gründen kurzfristig Ihre Teilnahme an dem Gespräch absagen mussten. Im Mittelpunkt standen inhaltlich die Themen der hohen bürokratischen Anforderungen für die Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, die Entwicklung der Ausbildungszahlen im Landkreis Goslar, die Errichtung einer Bezirksfachklasse für das Zweiradmechatroniker-Handwerk und die Ermittlungsergebnisse der Schwarzarbeitsermittlung der Stadt Goslar und des Landkreises Goslar.