Aktuelles

Vortragsveranstaltung der Volksbank BraWo und der Kreishandwerkerschaft SON

Am 19. Mai 2022 um 18:00 Uhr fand eine gemeinsame Vortragsveranstaltung der Volksbank BraWo und der Kreishandwerkerschaft Süd-Ost-Niedersachsen im Joons am Salzgitter See statt.
Der Leiter der Wertpapierabteilung der BraWo Michael Pannwitz referierte kurzweilig zum Thema " Rendite - die Suche nach dem Mehr". Facettenreich und interessant wurden Produkte der Geldanlage zum Aufbau von Vermögen und der Altersversorgung des Handwerksunternehmers vorgestellt. Anschließend fanden bei einem Imbiß viele informative Gespräche zwischen den Anwesenden statt.
Ein großer Dank an die sehr gelungene Veranstaltung an Frau Mölling und ihrem Team von der BraWo sowie dem Joons für eine perfekte Location.


Online Seminar zum Thema Materialmangel und Preisexplosion

Die Landesvereinigung Bauwirtschaft hat am Montag, den 25. April 2022 durch ihre Geschäftsführerin Cornelia Höltkemeier eine Online-Infoveranstaltung für Innungsmitglieder zu dem Material-Mangel und den Preis-Explosionen mit Tipps für den Umgang mit Kunden und Auftraggebern sowie Hilfestellungen für Vertragsverhandlungen gegeben.

Der kriegsbedingte Zusammenbruch von Lieferketten und der Ausfall von LKW-Logistik verstärkt die sowieso schon durch die Pandemie kritische Materialsituation. Seit langem ist die Landesvereinigung mit ihrer Lobbyarbeit tätig, um bei den öffentlichen Auftraggebern dafür zu werben, für einen fairen Lastenausgleich zu sorgen. Es gibt jetzt positive Entwicklungen, die in der online Veranstaltung vorgestellt wurden.

Weitere Themen waren der Umgang mit Privatkunden und öffentlichen Auftraggebern, insbesondere wie Angebote gestaltet werden, wie man sich vor Verzugsstrafen absichert, wie Preissteigerungen weitergegeben werden können usw.

Die Unterlagen der online Veranstaltung sowie Mustertexte möchten wir unseren Innungsmitgliedern gerne zur Verfügung stellen. Diese können unter der E-Mail recht@handwerk-son.de angefordert werden.


Traueranzeige Herbert Lindhofer

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Der Basiszinssatz des BGB ist ab 01.01.2022 unverändert, der Mindestlohn steigt

Drei Eckwerte für die Betriebsführung sind zum Jahresbeginn in Erinnerung zu rufen:

Der Verzugs-Zinssatz wird in der Regel halbjährlich, jeweils zum 01.01. und 01.07. angepasst. Die aktuellen Zinssätze seit dem 01.01.2022 lauten unverändert wie folgt: Basiszinssatz: -0,88 %, der allgemeine Verzugszinssatz beträgt in Fällen, in denen ein Verbraucher Schuldner ist (§ 288 Abs. 1 BGB): 4,12 %, der Verzugszinssatz unter Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB) beträgt: 8,12 %.

Eine Veränderung hat sich bei dem gesetzlichen Mindestlohn ergeben. Dieser ist ab dem 1. Januar 2022 von 9,60 € auf 9,82 € angestiegen. Eine weitere Erhöhung des gesetzlichen Mindestentgelts erfolgt zum 01.07.2022. Ab diesem Tag sind dann 10,45 €/brutto zu vergüten. Achtung: Abweichend von dem gesetzlichen Mindestentgelt bestehen zahlreiche für allgemeinverbindlich erklärte Tarifverträge in bestimmten Branchen, die ein höheres Mindestentgelt festsetzen.

Das gesetzliche Mindestentgelt für Ausbildungsvergütungen beträgt ab dem 1. Januar 2022 für das 1. Ausbildungsjahr 585,00 €/Monat, für das 2. Ausbildungsjahr steigt die Vergütung nochmals um 18 %, im 3. Ausbildungsjahr um 35 % und im 4. Ausbildungsjahr um 40 %. Im Jahr 2023 erhöht sich die Mindestausbildungsvergütung auf 620,00 €/Monat. Auch bei den Ausbildungsvergütungen bestehen für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge, die höhere Mindestvergütungen für die einzelnen Ausbildungsjahre vorsehen. Für Innungsmitglieder besteht die Möglichkeit der Beratung durch die Innungsgeschäftsstelle.


Weihnachtspause

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Die Innungsgeschäftsstelle ist ab Donnerstag, 23. Dezember 2021, bis Sonntag, 2. Januar 2022, geschlossen.

Wir bitten um Ihr Verständnis.

Wir wünschen Ihnen frohe Weihnachtsfeiertage und alles Gute für das neue Jahr!

Ihre
Kreishandwerkerschaft


SPD-Abgeordnete besuchen das Kfz-Schulungszentrum

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Am 01.09.2021 informierten sich die Fraktionsvorsitzende der SPD im niedersächsischen Landtag, Johanne Modder, Petra Emmerich-Kopatsch, MdL und Dr. Alexander Saipa, MdL bei einem Besuch im Schulungszentrum der Innung des Kraftfahrzeughandwerks Goslar über aktuelle Themen der Handwerkerschaft im Landkreis Goslar. Die das Handwerk bewegenden Themen wurden von Dr. Manfred Klose, Geschäftsführer der Klose Innenausbau GmbH in Clausthal-Zellerfeld und Geschäftsführer Michael Wolff erläutert, da sowohl Kreishandwerksmeister Bernhard Olbrich als auch der stellvertretende Kreishandwerksmeister Volker Höfert aus betrieblichen Gründen kurzfristig Ihre Teilnahme an dem Gespräch absagen mussten. Im Mittelpunkt standen inhaltlich die Themen der hohen bürokratischen Anforderungen für die Durchführung der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung, die Entwicklung der Ausbildungszahlen im Landkreis Goslar, die Errichtung einer Bezirksfachklasse für das Zweiradmechatroniker-Handwerk und die Ermittlungsergebnisse der Schwarzarbeitsermittlung der Stadt Goslar und des Landkreises Goslar.


Material-Engpässe behindern die Bau- und Ausbauwirtschaft

Preissteigerungen und Lieferengpässe bei Bau-Materialien werden immer mehr zu einer ernsthaften Belastung für das Handwerk. In einer nicht repräsentativen Verbandsumfrage bei 134 Tischlereien in Niedersachsen und Bremen Anfang Mai 2021 zeigte sich, dass deshalb im zweiten Halbjahr auch mit Produktionseinschränkungen zu rechnen sein wird.

Nur eingeschränkt verfügbar sind derzeit Holz, Stahlerzeugnisse und petrochemische Produkte. Bei Holz und Holzwerkstoffen meldeten 20 Prozent der Betriebe Lieferverzögerungen von zwei Wochen und 42 Prozent von bis zu 30 Tagen. Ein ähnliches Bild zeigt sich bei MDF-Platten. Bei Beschlägen müssen die Tischlereien zwei Wochen (21 Prozent) bzw. bis zu 30 Tage (35 Prozent) länger warten. Auch bei Lacken, Bauschäumen und Klebstoffen zeigten über 30 Prozent der Befragten Lieferverzögerungen von zwei Wochen beziehungsweise sogar von einem Monat bei Lacken (29 Prozent) sowie bei Bauschäumen und Klebstoffen (23 Prozent) an.

Als Folge davon steigen die Preise. Bis zu 30 Prozent mehr bezahlen müssen Tischlerbetriebe für Beschläge (70 Prozent), Lacke (60 Prozent), MDF-Platten (51 Prozent), Holz (48 Prozent) und Kunststoffe (44 Prozent). Besonders angespannt ist die Situation bei Holz, Bauschäumen und Klebstoffen, wo jeweils 22 Prozent der Tischlereien Preiserhöhungen im Bereich von 30 bis 60 Prozent meldeten.

Das hat Auswirkungen auf den Baustellen. 45 Prozent der Betriebe stellen sich insbesondere in der zweiten Jahreshälfte auf ein rückläufiges Arbeitsvolumen ein. Sie gehen vor dem Hintergrund eingeschränkter Materialverfügbarkeiten davon aus, dass sie im zweiten Halbjahr 2021 Kurzarbeit anmelden müssen.


Erfolgreiche Durchführung Kassenseminar

Am 15.03.2021 referierte Herr Dipl.-Finanzwirt (FH) Gregor Danielmeyer von der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen den Innungsbetrieben in einem Online-Seminar über die Anforderungen an Kassen(systeme) zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.

Das „Kassengesetz“ sowie die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz: GoBD) erfordert seit dem Jahr 2018 ein besonderes Augenmerk des Unternehmers auf die Erfassung seiner Bargeschäfte. Ab dem 01.01.2020 müssen elektronische Registrierkassen neue Vorgaben erfüllen, um Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen zu verhindern. Hierzu zählt die Pflicht, jede elektronische Kasse bis zum 31.03.2021 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Zusätzlich bestehen die Meldepflicht des Kassensystems beim zuständigen Finanzamt sowie die viel diskutierte Belegausgabepflicht an die Kunden.

In dem praxisorientierten Online-Seminar vermittelte Danielmeyer die Grundlagen und Informationen zur aktuellen „Kassenlage“, den einzelnen Kassenarten (Offene Kassen, Registrierkassen, PC- oder APP-Kasse), den Pflichten der Kassenführung (Aufzeichnungs-, Belegausgabe-, Meldepflicht), der Kassenführung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme, der Dokumentation betrieblicher Besonderheiten und der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Im Mittelpunkt standen Lösungsvorschläge, das berufliche Tagesgeschäft besser bewältigen zu können.

Das große Interesse der Teilnehmer und die rege Diskussion während des Vortrags zeugten von dem Mehrwert dieses für die Innungsmitglieder kostenfreien Angebots.


Die Geschäftsstelle im Haus des Handwerks ist Montag, 08.02.2021 nur per Mail erreichbar

Bei Anfragen schreiben Sie bitte an mail@handwerk-son.de. Bitte teilen Sie uns Ihre Frage bzw. Ihre Wünsche mit und nennen Sie eine Telefonnummer, unter wir Sie erreichen können. Wir danken für Ihr Verständnis.


Basiszinssatz ab 01.01.2021: Auswirkungen auf den Verzugszinssatz

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches ist zum 01.01.2021 unverändert geblieben und beträgt weiterhin -0,88 %. Der Zinssatz wird in der Regel halbjährlich, jeweils zum 01.01. und 01.07. parallel an die Veränderungen des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoption der Europäischen Zentralbank angepasst.

Die aktuellen Zinssätze seit dem 01.01.2021:

Basiszinssatz: -0,88 %

Verzugszinssatz:

Wenn ein Verbraucher Schuldner ist (§ 288 Abs. 1 BGB): 4,12 %

Verzugszinssatz unter Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB): 8,12 %