09.01.2006

Aktuelle Verzugszinssätze seit 1.1.2006

Mit Datum vom 1. Januar 2006 beträgt der Basiszinssatz gemäß § 247 BGB 1,37 % (zuvor 1,17 %).
Der Verzugszins nach BGB § 288 Abs.1 * beträgt mithin 6,37% **;
nach BGB § 288 Abs.2 *
9,37% ***

Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
( in Anlehnung an § 288 BGB )
bei Privatkunden: 6,37% ***
bei gewerblichen Kunden: 9,37% ***

Erläuterungen:
* § 288 Abs.1 BGB : eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB).

** §288 Abs.2 BGB: bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen acht Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (gemäß § 247 BGB).
(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.)

*** Sollten Sie bei Ihrer Bank aufgrund von Außenständen nachweisbar mehr als 6,37 % bzw. 9,37 % Schuldzinsen zahlen müssen, können Sie dem säumigen Zahler diesen höheren Zinssatz in Rechnung stellen.