20.12.2005

Neuerungen im gerichtlichen Mahnverfahren in Niedersachsen

Seit dem 1. September 2005 werden alle gerichtlichen Mahnverfahren in Niedersachsen ausschließlich vom zentralen Mahngericht (ZeMa) in Uelzen bearbeitet. Mit der Umstellung auf das automatisierte Mahnverfahren können Mahn- und Vollstreckungsbescheide schon nach wenigen Tagen, im Idealfall am Tag nach Eingang des Antrages, erlassen und zugestellt werden. Anträge auf Erlass eines Mahnbescheides können im automatischen Mahnverfahren im elektronischen Datenaustausch eingereicht werden, weiterhin aber auch auf einem Vordruck über den normalen Postweg. Das hierfür erforderliche Formular ist neu, der bisherige Vordruck wurde durch ein maschinenlesbares Formular ersetzt. Dieses Formular ist im Schreibwarenhandel erhältlich.

Wir empfehlen, den Vordruck nicht per Hand oder mit der Schreibmaschine auszufüllen, sondern sich der interaktiven Ausfüllhilfe im Internet zu bedienen. Unter www.online-mahnantrag.de kann diese Hilfe kostenlos genutzt werden. Das gerichtliche Mahnverfahren ist weiterhin kostenpflichtig, allerdings brauchen keine Kostenvorschüsse mehr eingezahlt zu werden. Die Kosten für den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides beginnen bei 18 Euro bei einem Streitwert bis 600 Euro. Bei einem Streitwert bis 10.000 Euro sind 98 Euro fällig, bei einem Streitwert bis 110.000 Euro ergeben sich 428 Euro. Die Gerichtskostentabelle ist unter der genannten Internetadresse gleichfalls einsehbar.

Information: www.online-mahnantrag.de; Amtsgericht Uelzen - Zentrales Mahngericht - Postfach 13 63, 29503 Uelzen