27.12.2005

Böses Erwachen im Januar 2006

Im Januar 2006 wird es für viele Betriebe ein böses Erwachen dann geben, wenn diese für ihre Mitarbeiter im Januar zweimal die Sozialversicherungsbeiträge entrichten müssen. Mussten bisher Beiträge, für die das Arbeitsentgelt nach dem 15. eines Monats fällig wurde, bis zum 15. des Folgemonats die Sozialversicherungsbeiträge überwiesen sein, so muss dies künftig bis zum Monatsende geschehen. Das niedersächsische Handwerk hatte bereits im Sommer 2005 gegenüber der Landesregierung deutlich gemacht, dass die Vorverlegung des Fälligkeitstermins gerade für kleine und mittlere Unternehmen gravierende Nachteile bedeuten würde. Diese müssten im Jahr 2006 nicht 12, sondern 13 mal Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Im Juli wurde der entsprechende Gesetzentwurf zur Änderung des vierten und sechsten Buches Sozialgesetzbuch auch in der Länderkammer behandelt. Obwohl man sich auf Seiten der sogenannten B-Länder (Länder mit einer CDU-dominierten Landesregierung) einig war, dass dieser Gesetzentwurf nachteilige Folgen für den Mittelstand haben werde, ließ man ihn dennoch passieren, um die völlige Pleite der Sozialkassen, insbesondere der Rentenkasse, ab dem nächsten Jahr zu vermeiden.