Die Schwarzarbeit hat inzwischen in Deutschland gigantische Ausmaße erreicht. So ist allein im Jahr 2004 in der Schattenwirtschaft ein Umsatzvolumen von etwa 360 Milliarden Euro erzielt worden, 38Prozent davon, nämlich 138 Milliarden Euro, im Bereich des deutschen Handwerks. Würden diese fiktiven Stellen in Vollzeitstellen umgewandelt, entstünden fast 1,5 Millionen Vollzeitarbeitsplätze.
Vor diesem Hintergrund ist die von der neuen Bundesregierung ab dem Jahr 2007 beschlossene Erhöhung der Mehrwertsteuer um 3 Prozentpunkte geradezu ein Sonderkonjunkturprogramm für Schwarzarbeit. Drei Prozentpunkte mehr bedeuten eine Verteuerung jeder Handwerkerrechnung von durchschnittlich 1,20 Euro pro Arbeitsstunde. Bereits jetzt stoßen deutsche Handwerksunter-nehmen mit ihren durch staatliche Lohnzusatzkosten hoch belasteten Stundenverrechnungssatz auf große Akzeptanzprobleme am Markt. Eine weitere Erhöhung dieser Kosten ist volkswirtschaftliches Gift.
Eine künstliche Verteuerung von Gütern und Dienstleistungen wird die geringe Binnennachfrage in Deutschland weiter schwächen. Dadurch wird der Konsum nicht gefördert, sondern die Bürger in ihrer Kaufzurückhaltung gestärkt. Fehlende Wachstums.- und Investitionsimpulse treffen besonders das arbeits- und damit lohnintensive Handwerk, das auf die regionale Nachfrage angewiesen ist.
Ein grundlegend falscher Ansatz ist erst recht, dass mit den Mehreinnahmen durch die Mehr-wertsteuererhöhung überwiegend die Löcher in den öffentlichen Kassen gestopft werden sollen. Zur Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung ist eine Mehrwertsteuererhöhung nicht erforderlich. Eine Senkung um 2 Prozentpunkte könnte allein durch Einsparungen bei der Bun-desagentur für Arbeit erreicht werden, vor allem durch Streichungen im zweiten Arbeitsmarkt.
Die geplante Mehrwertsteuererhöhung verstärkt im Handwerk den Ruf nach einem reduzierten Mehrwertsteuersatz für arbeitsintensive Leistungen. Das Handwerk erwartet deshalb von der neuen Bundesregierung, auf EU-Ebene unverzüglich einem Vorschlag der britischen Ratspräsidentschaft zu folgen, demnach ein reduzierter Mehrwertsteuersatz u. a. auch für die Renovierung und Instandsetzung privater Wohnungen gelten soll.