12.06.2009

Ist-Versteuerung für mittelständisches Handwerk

Mit der Einführung einer einheitlichen Ist-Versteuerungsgrenze, § 20 UStG, durch die Bundesregierung rückwirkend zum 1. Januar 2009 werden kleine und mittlere Handwerksbetriebe noch in diesem Jahr gezielt entlastet und in ihrer Liquidität gestärkt. Unternehmen mit bis zu 500.000 Euro Umsatz müssen ab sofort die Umsatzsteuer erst dann an das Finanzamt abführen, wenn ihre Kunden auch die Rechnung bezahlt haben.