10.06.2009

Übernahme von Auszubildenden aus insolventen Unternehmungen

Die NBank fördert die Übernahme von Auszubildenden aus solchen Betrieben, die in die Insolvenz gefallen sind. Die NBank informiert in diesen Tagen darüber, dass bezüglich der Förderung ergänzende Voraussetzungen zu beachten sind. Eine dieser Voraussetzungen besteht darin, dass der Ausbildungsbeginn in einem neuen Betrieb nicht vor der Förderzusage liegt. Daraus ergibt sich nachteilig zu Lasten des Auszubildenden, dass sich die Ausbildung zeitlich nach hinten verlängern kann.

Die NBank weist darauf hin, dass ein von den Parteien bereits unterzeichneter Ausbildungsvertrag ohne Vorliegen eines Bewilligungsbescheides oder ohne eines Genehmigungsbescheides zum "vorzeitigen Maßnahmebeginn" nicht mehr gefördert werden kann.

Die NBank weist gleichfalls darauf hin, dass die Aufnahme der Ausbildung in einem neuen Betrieb ohne Abschluss eines Ausbildungsvertrages ebenfalls dazu führt, dass eine Förderung nicht in Betracht kommt. Auskünfte zu dem Übernahmeverfahren erhalten Sie bei: ines.splanemann@nbank.de