Am 1. Juli 2009 werden die Leistungen im Rahmen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG), das sog. Meister-BAföG, deutlich verbessert. Meister-BAföG können alle im Fleischerhandwerk beschäftigten Personen beantragen, die sich auf einen Fortbildungsabschluss etwa zum Fleischermeister, Fleischtechniker, Betriebswirt oder auf eine andere vergleichbare Qualifikation vorbereiten.
Förderungsberechtigt sind deutsche Staatsbürger und Personen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Voraussetzung ist, dass der Antragsteller eine anerkannte, abgeschlossene Erstausbildung oder einen vergleichbaren Berufsabschluss hat. Neu ist, dass erfolgreichen Prüfungsteilnehmern als Leistungsanreiz 25 % des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen werden. Zusätzliche Informationen zum Meister-BAföG bietet die Internetseite http://.meister-bafoeg.info.