26.08.2009

Krankengeld für Selbständige geändert - Frist für Wahlerklärung beachten!

Der Gesetzgeber hat ab dem 1. August 2009 die Regelungen für das Krankengeld für Selbständige erneut geändert. Das gesetzliche Wahlkrankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit bietet 70 % des entgangenen Arbeitsentgelts, maximal 85,75 € je Kalendertag. Der Selbständige zahlt dafür den allgemeinen Beitragssatz in Höhe von 14,9 %.

Der Selbständige kann die Entgeltabsicherung bei Krankheit jedoch auch individuell über den "gesetzlichen" Anspruch hinaus regeln. Hier gibt es je nach Krankenkasse unterschiedliche Angebote.

Wer sich als freiwillig versicherter Selbständiger einen Anspruch auf Krankengeld sichern möchte, muss dieses gegenüber seiner Krankenkasse bis zum 30. September 2009 erklären. Es empfiehlt sich bei Regelungsbedarf die kurzfristige Kontaktaufnahme zu der Krankenkasse des Selbständigen.