15.07.2009

Krankengeld für Selbständige wird erneut geändert

Zum 1. Januar 2009 wurde das Krankengeld für Selbständige dahingehend geändert, dass ein Wahltarif der gesetzlichen Krankenversicherung die bisherige Regelung ablöste.

Diejenigen Selbständigen, die einen solchen Wahltarif für sich ausgewählt haben, sind von einer Reform der Bundesregierung betroffen: Zum 31. Juli 2009 sollen sämtliche Wahltarife durch Gesetz geschlossen werden und für Selbständige ein gesetzliches Wahlkrankengeld ab der 7. Woche der Arbeitsunfähigkeit eingeführt werden. Die Krankenkassen sind dann verpflichtet, neue Wahltarife Krankengeld ab dem 1. August 2009 anzubieten.

Das Gesetzgebungsverfahren wird voraussichtlich am 10. Juli 2009 endgültig abgeschlossen sein, sodass erst dann die Wahltarife der Krankenkassen für die Zeit nach dem 1. August 2009 erarbeitet und durch das Bundesversicherungsamt genehmigt werden können. Der Gesetzgeber bemüht sich erneut um eine "Reform der Reform", die aufgrund der Zeitplanung nicht fristgerecht in Kraft treten kann.

Die selbständigen Handwerkerinnen und Handwerker, die zum 1. Januar diesen Jahres eine neue Krankengeld-Versicherung abgeschlossen haben, mögen bitte die Informationen Ihres Versicherers sorgfältig lesen, um die Absicherung für krankheitsbedingte Ausfallzeiten sachgerecht zu regeln und an die neue gesetzliche Situation anzupassen.