Die Vollversammlung der Handwerkskammer Braunschweig - Lüneburg - Stade hat am Mittwoch, 16. Dezember 2009, die Einführung des "Sonderbeitrags Gewerbeförderung", die zu einer Steigerung der Pflichtbeiträge um 30 % führt, beschlossen. Der Beschluss wurde mit einer Gegenstimme gefasst. Nach der Abstimmung übergab Kreishandwerksmeister Bernd Wehr-Paulus die fast 300 Protestschreiben der selbständigen Handwerkerinnen und Handwerker aus den Kreisen Goslar, Peine, Salzgitter und Wolfenbüttel.
Zu dem Sonderbeitrag werden alle Selbständigen verpflichtet, für deren Beruf es eine Ausbildungsordnung gibt. Wie viele Betriebe von dem Beitrag betroffen sind sowie Antworten zu Detailfragen der Kreishandwerkerschaft zu der Abrechnung des Sonderbeitrages hat die Handwerkskammer bis heute nicht beantwortet. Eine gute Nachricht für die Baubetriebe im Altbezirk Braunschweig: Diese müssen die Umlage -im Gegensatz zu den Baubetrieben im Bezirk Lüneburg - Stade - nicht bezahlen.
Die aus der Beitragserhöhung erwarteten 2.200.000,00 EUR sollen die überbetrieblichen Ausbildungslehrgänge mit 21,8 % der Lehrgangsgebühr als Gutschrift subventionieren. Durch die gerade erfolgte Neufestsetzung der Gebührensätze für die überbetrieblichen Lehrgänge wird es trotz des Sonderbeitrages für die Unternehmungen im Bezirk Lüneburg - Stade bei 104 von insgesamt 116 Lehrgängen teurer.
Der Sonderbeitrag Gewerbeförderung ist wie der reguläre Beitrag zur Handwerkskammer ein Pflichtbeitrag, der von allen in der Handwerksrolle eingetragenen Betrieben zu zahlen ist. Gegen Beitragsbescheide steht den Pflichtmitgliedern der Klagweg offen.