Nach der "Nullrunde" für die Insolvenzgeldumlage im letzten Jahr kommen in diesem Jahr Umlagezahlungen auf die Gewerbebetriebe zu: Die Bundesregierung hat den Entwurf zur Insolvenzgeldumlageverordnung 2012 beschlossen.
Die Umlage wird zusammen mit den Gesamtsozialversicherungsbeiträgen an die Krankenkassen als Einzugsstellen entrichtet. Für geringfügig Beschäftigte ist die Umlage an die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See abzuführen.
Umlagepflichtig ist das Arbeitsentgelt, von dem auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlen sind. Der Umlagesatz ist für 2012 durch die Regierung mit 0,04 % festgesetzt worden. Im Falle von Kurzarbeit wird die Umlage nur für das tatsächlich erzielte Arbeitsentgelt herangezogen. Das durch die Umlage finanzierte Insolvenzgeld wird alleine durch die Arbeitgeber finanziert und an solche Arbeitnehmer ausgezahlt, die bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Arbeitgebers noch Ansprüche auf Arbeitsentgelt für die dem Eröffnungsbeschluss für das Insolvenzverfahren vorausgehenden drei Monate haben.