Seit einigen Wochen haben die GEZ und die Rundfunkanstalten damit begonnen, die beitragspflichtigen Betriebe zu erfassen. Die ersten Mitgliedsbetriebe wurden zur Berechnung des neuen Rundfunkbeitrags ab 2013 angeschrieben und aufgefordert, einen Erfassungsbogen ausgefüllt zurückzusenden. Nach Ansicht von Hauptgeschäftsführer Norbert Bünten sind zahlreiche Fragen allerdings noch offen: „Die Erläuterungsmaterialien der GEZ zum Erfassungsbogen sind viel zu knapp“, kritisiert Bünten.
Die Kritik bezieht sich insbesondere auf die Definition der Betriebsstätte und die Ermittlung der Beschäftigtenzahl. „Wie die GEZ Konstellationen bewertet, in denen Teile von Betriebsstätten nur minimal räumlich voneinander getrennt sind, z. B. bei einem Verkaufspavillon auf der anderen Straßenseite des Haupt-geschäftes, ist noch völlig ungeklärt“, sagt Bünten. In diesem Fall empfiehlt die Kammer ihren Betrieben auf dem Erfassungsbogen zu vermerken, dass es sich um eine wirtschaftliche Einheit und daher um eine einzige Betriebsstätte han-delt, für die auch nur einmal ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist.
Auch bei der Zahl der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten wird im Er-fassungsbogen die Angabe der Zahl der Beschäftigten „zum jetzigen Zeitpunkt“ verlangt. Im Staatsvertrag wird jedoch auf die Beschäftigten im Jahresdurch-schnitt Bezug genommen. „Es ist ärgerlich, dass die GEZ bereits einen Erfas-sungsbogen versendet, obwohl viele Punkte noch nicht abschließend geklärt sind“, sagt Bünten. Er kündigte an, dass die Spitzenorganisationen des Hand-werks gemeinsam mit anderen Wirtschaftsverbänden die offenen Fragen der Beitragserhebung mit den Staatskanzleien und Rundfunkanstalten klären wer-den. Allen Handwerksbetrieben rät Bünten, sich bei Rückfragen zum Erfas-sungsbogen oder zur Rundfunkbeitragspflicht direkt an die Handwerkskammer zu wenden. Die Kammer hat auf ihrer Internetseite www.hwk-bls.de unter Inte-ressenvertretung/Schwerpunktthemen ein Merkblatt zu der neuen GEZ-Gebühr eingestellt. Darin sind auch Tipps zum Umgang mit den bislang nicht eindeutig geklärten Fragen enthalten. Ansprechpartner ist Frank Ahlborn, Telefon 04131 712-103.