Das Land Niedersachsen hat die Wertgrenzen für Bauaufträge nach der VOB/A ab dem 1. Januar 2012 geändert: Bis zu einer Wertgrenze von einer Million Euro netto sind bei einer beschränkten Ausschreibung mindestens fünf geeignete Unternehmer aufzufordern. Es ist auch eine Regelung aufgenommen, wonach "neue" Anbieter in der Gruppe der beschränkt angeschriebenen Unternehmungen zu berücksichtigen ist. Die freihändige Vergabe ist bis zu einer Wertgrenze von 75.000,00 € netto möglich; es sind drei geeignete Unternehmer zur Angebotsabgabe aufzufordern.
In unseren Downloads (hier unter Sonstige) finden Sie eine Zusammenfassung der Vergabevorschriften zu Ihrer Kenntnis.