08.03.2012

Höhere Lohnnebenkosten durch das Modell der Bürgerversicherung?

Die politische Diskussion in der Bundesrepublik um die Versorgung der Kranken- und Pflegebedürftigen gerät spätestens im Wahlkampf zur Bundestagswahl 2013 in den Mittelpunkt des politischen Streits. Der letzte SPD- Parteitag hat die Diskussion um die Bürgerversicherung in die Öffentlichkeit getragen. In der letzten Reform der Krankenversicherung wurde ein Zusatzbeitrag von 0,9 % eingeführt, der ausschließlich von den Arbeitnehmern zu zahlen ist. Mit dieser Maßnahme der Absenkung der Lohnnebenkosten wurde die beschäftigungsintensive Wirtschaft gefördert.

Das neue Modell der Bürgerversicherung sieht vor, dass die 0,9 % Arbeitnehmer- Sonderbeitrag künftig mit 0,6 % durch den Arbeitgeber und 0,3 % durch den Arbeitnehmer getragen werden sollen. Es kommt nach den jetzigen Vorstellungen zu einem Arbeitgeberbeitrag von 7,08 % und einem Bürgerversicherungsbeitrag der Arbeitnehmerschaft von 7,6 %.

Es empfiehlt sich schon jetzt, die weitere Diskussion im Auge zu behalten, da Auswirkungen auf die Kostenstruktur bei der Entgeltabrechnung der Arbeitnehmer zu erwarten sind.