09.09.2015

Innovationsförderung im Handwerk neu aufgelegt

Handwerkskammer bietet kostenlose Beratung an

Wer neue Ideen für marktfähige Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen hat, der kann ab sofort wieder die Innovationsförderung des Landes Niedersachsen für Handwerksbetriebe in Anspruch nehmen. „Wir empfehlen allen Unternehmen, die ihre Marktchancen mit innovativen Vorhaben verbessern wollen, sich in einem ersten Schritt an die Beauftragten für Innovation und Technologie der Handwerkskammer zu wenden. Sie beraten ausführlich und kostenlos bei der Erstellung von Projektskizzen für ein konkretes Innovationsvorhaben und beim Anmeldeverfahren“, sagt Kammerhauptgeschäftsführer Eckhard Sudmeyer.

Zwei Einschränkungen gibt die Innovationsförderung allerdings vor: Das Vorhaben darf nicht schon begonnen worden sein, und es muss sich einem der folgenden Spezialisierungsfelder zuordnen lassen: Mobilitätswirtschaft, Gesundheits- und Sozialwirtschaft, Energiewirtschaft, Land- und Ernährungswirtschaft, Digitale und Kreativwirtschaft, Neue Materialien und Produktionstechnik oder Maritime Wirtschaft.

Der maximale, nicht rückzahlbare Zuschuss beträgt bis zu 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 100.000 Euro. Zuschussfähig sind Personalausgaben, Fremdausgaben (z.B. externe Berater oder Dienstleitungen), anteilige Investitionsausgaben (z.B. Instrumente und Ausrüstung gemäß ihrer Nutzungsdauer im Vorhaben) und sonstige Sachausgaben (z.B. Ausgaben für Material und Reisekosten). Finanzierungshilfen anderer öffentlicher Mittel aus Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen oder aus anderen Mitteln der EU für denselben Zweck dürfen nicht gleichzeitig beansprucht werden. Die Berater der Handwerkskammer sind telefonisch zu erreichen unter 0531/1201-280 (Braunschweig), 04131/712-194 (Lüneburg) oder 04141/60 62-36 (Stade).