Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) speichert die Merkmale für den Lohnsteuerabzug (bspw. Steuerklasse) in einer zentralen Datenbank (ELStAM-Datenbank) und teilt sie Arbeitgebern monatlich automatisch mit.
Die OFD Karlsruhe hat nun auf einen bundesweiten Fehler in dieser Datenbank hingewiesen. Dabei wurde bei einzelnen ArbeitnehmerInnen die Steuerklasse 3 in Steuerklasse 4 geändert und die Arbeitgeber Anfang September elektronisch informiert.
Die Finanzämter können nicht selbstständig erkennen, wen dies betrifft. ArbeitnehmerInnen müssen also selbst aktiv werden. Stellen sie fest, dass bei der Lohnabrechnung die falsche Steuerklasse zugrunde gelegt wurde, müssen sie eine formlose Korrektur bei ihrem Finanzamt beantragen. In dem Monat, der auf den Antrag folgt, wird Arbeitgebern wieder die korrekte Steuerklasse elektronisch mitgeteilt.
Damit bis dahin der richtige Lohnsteuerabzug gewährleistet ist – und auch, um finanzielle Nachteile zu vermeiden - erhalten diese für ihren Arbeitgeber zusätzlich vom Finanzamt eine Bescheinigung mit der richtigen und für den Steuerabzug maßgeblichen Steuerklasse. Diese ersetzt vorübergehend die Bescheinigung nach ELStAM.
Im Juli wurden schon einmal falsche Steuerklassen aus der ELSTAM-Datenbank übermittelt. Damals wurde rückwirkend zum 01.01.2015 statt der bisherigen Steuerklasse 3 die Steuerklasse 1 eingetragen.
ArbeitnehmerInnen sollten also die Lohnabrechnungen der letzten Monate prüfen und ggf. eine Korrektur beim Finanzamt beantragen.
(Quelle: OFD Karlsruhe, Mitteilung vom 18.09.2015)