Der erneute Anstieg der Kosten durch die weitere Erhöhung der EEG-Umlage kratzt an der Schmerzgrenze des Handwerks. Die Stromnetzbetreiber haben bekannt gegeben, dass die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auch in 2017 steigt.
Dazu erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH): "Die EEG-Umlage hat mit 6,88 Eurocent die Schmerzgrenze der Handwerker erreicht.“
„Die Bundesregierung versprach im Jahr 2011, dass die Umlage nicht über 3,5 Eurocent steigen werde. Davon ist keine Rede mehr. Im Gegenteil: Die jüngste EEG-Reform wird einen weiteren Kostenanstieg bestenfalls abschwächen. Damit die Kostenbelastung für Unternehmen und Privathaushalte nicht aus dem Ruder läuft, muss die EEG-Umlage in einem ersten Schritt auf dem derzeitigen Stand festgeschrieben werden. Ein weiterer Anstieg der Förderkosten für Strom aus erneuerbaren Energien muss aus Haushaltsmitteln gedeckt werden.
Die Kosten der besonderen Ausgleichsregelung, mit der die EEG-Kosten für Großverbraucher in der Industrie derzeit auf die mittelständische Wirtschaft und die Privathaushalte umgelegt werden, müssen künftig ebenfalls vom Staat aufgebracht werden.
Realistische Vorausschätzungen zeigen, dass der Kostenblock für die Förderung von Strom aus erneuerbaren Energien von heute 23,1 Milliarden Euro auf bis zu 32 Milliarden Euro im Jahr 2020 steigen wird.“
Die Diskussion um die Trassenführung in Salzgitter und der zum Landkreis Wolfenbüttel gehörenden Samtgemeinde Baddeckenstedt deutet auch auf weitere Kostensteigerungen hin. Weitere Erhöhungen der EEG-Umlage sind damit vorgezeichnet. Steigende Stromkosten schmälern nicht nur im Handwerk die verfügbaren Finanzierungsspielräume.