01.07.2016

Basiszinssatz seit 01.07.2016 - Auswirkungen auf den Verzugszinssatz

Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches hat sich zum 01.07.2016 geändert und beträgt nunmehr -0,88 %. Der Zinssatz wird in der Regel halbjährlich, jeweils zum 01.01. und 01.07. parallel an die Veränderungen des Zinssatzes für die jüngste Hauptrefinanzierungsoption der Europäischen Zentralbank angepasst.

Die aktuellen Zinssätze seit dem 01.07.2016 lauten demnach wie folgt:

Basiszinssatz -0,88 %
Allgemeiner Verzugszinssatz, insbesondere wenn ein Verbraucher Schuldner ist (§ 288 Abs. 1 BGB) 4,12 %
Verzugszinssatz, insbesondere unter Unternehmern (§ 288 Abs. 2 BGB) 8,12 %
Verzugszinssatz bei Immobiliendarlehensverträgen (§§ 497 Abs. 1, 503 Abs. 2 BGB) 1,62 %