Auf Arbeitgeber kommen in den nächsten Monaten deutlich höhere Ausgaben zu: Die Arbeitgeberumlage für das Insolvenzgeld steigt zum 1.1.2010 von 0,1 % auf 0,41 % der Bruttolöhne
Der ab dem 1.1.2010 geltende Umlagesatz für das Insolvenzgeld von 0,41 % der Bruttolöhne ist durch Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 5.11.2009 festgesetzt worden. Mit dieser Umlage werden die Aufwendungen für das Insolvenzgeld einschließlich des von der Bundesagentur für Arbeit gezahlten Gesamtsozialversicherungsbeitrags gedeckt. Die Bundesregierung rechnet für 2010 mit einer ähnlichen Insolvenz- und Ausgabenentwicklung wie 2009. Aufgrund der deutlich niedrigen Umlage für 2009 ist es in diesem Jahr zu einer Unterdeckung von knapp 1,1 Milliarden Euro gekommen.
Für einen Mitarbeiter, der 2.100 EUR brutto im Monat verdient, werden im nächsten Jahr vom Arbeitgeber statt 25,20 EUR stolze 103,32 EUR zu bezahlen sein. Die Lohnnebenkosten steigen also wieder einmal an.