20.10.2009

Keine Geld-zurück-Garantie bei falscher Kontonummer

Vom 1. November 2009 an müssen Betriebe bei Überweisungen vorsichtiger sein: Ein Fehler bei der Kontonummer kann zum Verlust des Geldes führen.

Für Kunden von Banken und Sparkassen gelten ab November neue Regeln. Die Kreditinstitute haben sich neue Allgemeine Geschäftsbedingungen verpasst und setzen so Vorgaben der EU um. Das geschieht nicht immer zum Vorteil der Kunden.

Keine Fehlertoleranz: Überweisungsaufträge werden unwiderruflich wirksam, Korrekturen sind nicht mehr möglich. Zugleich werden Überweisungen nur noch anhand der Kontonummer und der Bankleitzahl ausgeführt. Ein Abgleich mit der Nummern mit dem Empfängernamen erfolgt nicht mehr. Das könne bei falschen Kontoangaben zu erheblichen Problemen führen.

Neue Lastschriften: Da eine neue Lastschrift eingeführt wird, müssen Kunden ihren Anbietern bei wiederkehrenden Zahlungen noch einmal die Zustimmung erteilen.

Kürze Rückbuchungsfrist: Das neue Lastschriftverfahren erlaubt Rückbuchungen nur noch innerhalb von acht Wochen. Bisher war das bis sechs Wochen nach Rechnungsabschluss möglich, der meist am Ende eines Quartals erfolgte.