Am 1. Mai 2013 trat das Mietrechtsänderungsgesetz vom 11. Mai 2013 in Kraft. Damit ergeben sich Änderungen für die energetische Modernisierung von Bauwerken sowie die Umstellung von Wohnbauten auf das Wärmecontracting.
Während des sich über zweieinhalb Jahre hinziehenden Gesetzgebungsverfahrens sind die Rechte von Mietern bei der energetischen Modernisierung und bei der Umstellung auf ein Wärmecontracting neu definiert worden. Bei dem Wärmecontracting wurde die Kostenneutralität für den Mieter festgeschrieben.
Die Änderung des Mietrechts kann Auswirkungen auf die Planungen Ihrer Kundschaft haben.
Sofern Sie mit rechtlichen Fragen konfrontiert werden, können Sie in der Innungsgeschäftsstelle eine zusammenfassende Darstellung des neuen Mietrechts abrufen. Für weitergehende Informationen steht zudem die betriebswirtschaftliche Beratungsstelle Ihres Verbandes zur Verfügung.
Bitte kontaktieren Sie bei Interesse die Innungsgeschäftsstelle.