17.07.2013

Kindergeld jetzt auch während der dualen Ausbildung

Höhe der Ausbildungsvergütung nicht mehr maßgebend.

Mit der aktuellen Änderung der Kindergeldzahlungen entfällt ein wesentlicher Grund, nicht direkt nach der allgemeinbildenden Schule eine duale Ausbildung zu beginnen.

Denn unabhängig von der Höhe der Ausbildungsvergütung haben Eltern Anspruch auf Kindergeld und zwar solange die Ausbildung dauert bzw. bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres ihres Nachwuchses. Das bedeutet auch, dass bei der Festlegung der Ausbildungsvergütung nicht mehr auf die alten Entgeltgrenzen Rücksicht genommen werden muss. Weitere Informationen gibt es im »Merkblatt Kindergeld 2013« des Bundeszentralamts für Steuern, online erhältlich unter www.familienkasse.de.