15.05.2018

Richtlinie zur Meisterprämie

Am 9. Mai 2018 ist im Niedersächsischen Ministerialblatt auf Seite 353 die Niedersächsische Richtlinie zur Meisterprämie veröffentlicht worden. Die Meisterprämie kann ab dem 14. Mai 2018 über die NBank beantragt werden. Selbstverständlich gilt die Meisterprämie für sämtliche Ausbildungen zum Meister im Handwerk, ist also nicht ausschließlich auf die zulassungspflichtigen Gewerke des Handwerks beschränkt.
Voraussetzung für den Erhalt der Meisterprämie ist das Bestehen der Meisterprüfung in einem Gewerbe gemäß der Handwerksordnung. Die Prüfung muss erfolgreich seit dem 01.09.2017 abgelegt worden sein. Die Antragstellerin / der Antragsteller muss zum Zeitpunkt der Feststellung des Prüfungsergebnisses den Hauptwohnsitz oder den Ort der Beschäftigung in einem Handwerksbetrieb in Niedersachsen mindestens sechs Monate haben. Der Antrag muss zudem spätestens 16 Monate nach insgesamt bestandener Meisterprüfung gestellt worden sein.
Die Förderung wird komplett über die NBank abgewickelt. Die Antragstellung erfolgt digital, dazu ist eine Registrierung auf der Website https://kundenportal.nbank.de/irj/portal erforderlich. Die NBank prüft die Anträge und ist für die Bewilligung und Auszahlung zuständig.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte der in unserem Downloadbereich hinterlegten Veröffentlichung.