23.03.2021

Erfolgreiche Durchführung Kassenseminar

Am 15.03.2021 referierte Herr Dipl.-Finanzwirt (FH) Gregor Danielmeyer von der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen den Innungsbetrieben in einem Online-Seminar über die Anforderungen an Kassen(systeme) zur Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben.

Das „Kassengesetz“ sowie die Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (kurz: GoBD) erfordert seit dem Jahr 2018 ein besonderes Augenmerk des Unternehmers auf die Erfassung seiner Bargeschäfte. Ab dem 01.01.2020 müssen elektronische Registrierkassen neue Vorgaben erfüllen, um Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen zu verhindern. Hierzu zählt die Pflicht, jede elektronische Kasse bis zum 31.03.2021 mit einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) auszustatten. Zusätzlich bestehen die Meldepflicht des Kassensystems beim zuständigen Finanzamt sowie die viel diskutierte Belegausgabepflicht an die Kunden.

In dem praxisorientierten Online-Seminar vermittelte Danielmeyer die Grundlagen und Informationen zur aktuellen „Kassenlage“, den einzelnen Kassenarten (Offene Kassen, Registrierkassen, PC- oder APP-Kasse), den Pflichten der Kassenführung (Aufzeichnungs-, Belegausgabe-, Meldepflicht), der Kassenführung mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme, der Dokumentation betrieblicher Besonderheiten und der Ordnungsmäßigkeit der Buchführung. Im Mittelpunkt standen Lösungsvorschläge, das berufliche Tagesgeschäft besser bewältigen zu können.

Das große Interesse der Teilnehmer und die rege Diskussion während des Vortrags zeugten von dem Mehrwert dieses für die Innungsmitglieder kostenfreien Angebots.