Die Mindestlohn-Kommission hat in ihrer Sitzung am 30. Juni 2020 einstimmig die künftigen Mindestlöhne wie folgt festgesetzt:
Ab 01.01.2021: 9,50 EUR/Std
Ab 01.07.2021: 9,60 EUR/Std
Ab 01.01.2022: 9,82 EUR/Std
Ab 01.07.2022:10,45 EUR/Std
Die Mindestausbildungsvergütungen betragen zurzeit
(für das 1. bis 4. Ausbildungsjahr): 515,00 EUR/ 608,00 EUR/ 695,00 EUR/ 721,00 EUR.
Für Ausbildungsverträge die nach dem 1. Januar 2021 abgeschlossen werden, betragen die Mindestausbildungsvergütungen 550,00 EUR/ 649,00 EUR/ 743,00 EUR/ 770,00 EUR.
Für Ausbildungsverträge, die nach dem 1. Januar 2022 abgeschlossen werden, betragen die Mindestausbildungsvergütungen 585,00 EUR/ 690,00 EUR/ 790,00 EUR/ 819,00 EUR.
Für Ausbildungsverträge, die nach dem 1. Januar 2023 abgeschlossen werden, betragen die Mindestausbildungsvergütungen 620,00 EUR/732,00 EUR/837,00 EUR/868,00 EUR.
Ab 2024 erfolgt eine automatische jährliche Anpassung der Mindestausbildungsvergütungen je Ausbildungsjahr an die bundesweite Durchschnittsvergütung.
Achtung! Tarifverträge einzelner Handwerksberufe können abweichende Regelungen treffen.