Der gesetzliche Mindestlohn von zurzeit 9,35 EUR brutto je Zeitstunde soll ab 2021 stufenweise erhöht werden.
Folgende Entgeltsätze sind gegenwärtig bekannt:
Ab 1. Januar 2021: 9,50 EUR,
ab 1. Juli 2021: 9,60 EUR,
ab 1. Januar 2022: 9,82 EUR,
ab 1. Juli 2022: 10,45 EUR.
Die Erhöhung der Mindestlöhne hat eine besondere Auswirkung auf die nicht sozialversicherungspflichtig beschäftigten Personen. Hier bestehen Höchstgrenzen bei der monatlichen Abrechnung. Die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen bei der Abrechnung des Höchstbetrages von 450,00 EUR hat eine Reduzierung der Arbeitszeiten ab 01.01.2021 zur Folge. Von Januar 2021 bis Juni 2021 kann ein Minijobber statt der bisherigen monatlichen 48 Stunden dann monatlich 47 Stunden (= 47,36 Stunden = 450,00 EUR: 9,50 EUR) und von Juli 2021 bis Dezember 2021 monatlich 46 Stunden (= 46,88 Stunden = 450,00 EUR: 9,60 EUR) arbeiten.