28.04.2005

ESF- Mittel für Lehrstellen in Ziel 2-Gebieten

Die NBank fördert auch in diesem Jahr wieder zusätzliche Ausbildungsplätze in bestimmten Berufen, um die Situation in strukturschwachen Gebieten ( Ziel 2 ) zu verbessern. Eine Förderung ist jedoch nur möglich, wenn das Ausbildungsende für die zusätzlichen Plätze vor dem 31. Juli 2008 liegt. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen, die ihre Betriebstätte in einem von der EU anerkannten Ziel 2-Gebiet haben.

Ferner muss der vorgesehene Auszubildende seinen Wohnsitz in Niedersachsen haben. Die Ausbildung muss in einem Beruf der Informationstechnologie beziehungsweise des Tourismus- und Kulturbereichs erfolgen (zum Beispiel Automobilkaufleute, Bürokaufleute, Elektroniker, Fotograf, Feinwerkmechaniker, Informationselektroniker, Kraftfahrzeugmechatroniker, Mechatroniker, Systemelektroniker). Die Ausbildungsplätze müssen zusätzlich geschaffen worden sein.
Der Zuschuss beträgt 50% der Bruttovergütung des Auszubildenden maximal bis zur tariflichen Höhe einschließlich Arbeitgeberanteile an der Sozialversicherung zum Zeitpunkt der Antragstellung. Der Antrag ist vor Abschluss des Ausbildungsvertrages bei der NBank zu stellen. Diese genehmigt nach Vorlage der vollständigen Unterlagen und Prüfung der Voraussetzungen die Förderung. Erst im Anschluss daran ist der Betrieb berechtigt, einen Vertrag abzuschließen. Der unterzeichnete Vertrag ist dann mit einer Bestätigung der Handwerkskammer der NBank vorzulegen, die Zuwendung bewilligt. Eine erstmalige anteilige Auszahlung erfolgt nach der Probezeit, danach vierteljährlich.

Wegen der begrenzten Mittel wird nur ein zusätzlicher Ausbildungsplatz pro Betrieb gefördert. Weitere Informationen : Ulrike Behme, Handwerkskammer Braunschweig, Tel. 0531/1201-205 oder www.nbank.de