20.04.2005

Thema Maut: Wer trägt die finanzielle Belastung?

Die ab 01.01.2005 erhobene Maut wirft die Frage auf, wer die Maut zu tragen hat und in welchem Umfang dies zu geschehen hat.

Der ZDH hat für die Handwerksunternehmen folgende Hinweise erarbeitet:

Handwerksbetrieb setzt selbst mautpflichtige Fahrzeuge ein

Soweit handwerkliche Unternehmen mautpflichtige Fahrzeuge einsetzen (z. B. Gerüstbau, Baugewerbe), können diese versuchen, die entstehenden Belastungen bei ihren Auftraggebern in Rechnung zu stellen. In jedem Fall sollte aber eine Vereinbarung darüber getroffen werden, wer die Maut in vollem Umfang oder teilweise übernimmt. Eine Pauschalierung ohne konkrete Angabe, wie die Pauschale zustande kommt, dürfte gegenüber den Vertragspartnern des Handwerks nur schwer durchsetzbar sein.

Handwerksbetrieb ist Auftraggeber von Transporten bzw. Kunde von Zulieferern

Bereits jetzt muss festgestellt werden, dass mehrere Zulieferer eine Mautpauschale von 20 Euro in Rechnung gestellt haben, auch wenn der Lieferwert beispielsweise nur 200 Euro betrug. Solche Pauschalen, die vorher nicht vereinbart wurden, sollten nicht akzeptiert und nicht bezahlt werden. Bei den entsprechenden Verhandlungen sollte maximal eine anteilmäßige Berücksichtigung der Maut akzeptiert werden. Die Erstattung von Mautkosten für Leerkilometer sollte nur dann Berücksichtigung finden, wenn diese durch die Art des Transports gerechtfertigt sind.

Bei Zulieferungen zu Handwerksbetrieben wird es sich vielfach um Teilladungen handeln, so dass die Gesamtsumme der Maut auf die einzelnen Teilladungen aufzuteilen wäre. Hierbei ist jedoch auch zu berücksichtigen, dass diese punktgenaue Abrechnung organisatorisch sehr aufwendig wäre und zusätzlich Kosten verursachen würde. In konkreten Zweifelsfällen sollte auch geprüft werden, ob überhaupt mautpflichtige Fahrzeuge eingesetzt und mautpflichtige Streckenteile gefahren werden.

Den vom gewerblichen Güterfernverkehr und den Spediteuren vorgelegten Mauttabellen ist daher mit größter Vorsicht zu begegnen. Bestrebungen, die Maut zum Anlass für allgemeine Preiserhöhungen zu nehmen, sollten energisch abgewehrt werden.