aktueller Basiszinssatz: 1,21%
gesetzlicher Verzugszins:
nach BGB § 288 Abs.1* 6,21% ***
nach BGB § 288 Abs.2** 9,21% ***
Verzugszinssatz nach § 16 Nr.5 Abs. 3 VOB/B
bei Privatkunden: 6,21% ***
bei gewerblichen Kunden: 9,21% ***
- § 288 Abs.1 BGB : eine Geldschuld ist während des Verzugs zu verzinsen. Der Verzugszinssatz beträgt für das Jahr 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (gemäß §247 BGB).
** §288 Abs.2 BGB: bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher nicht beteiligt ist, beträgt der Zinssatz für Entgeltforderungen 8 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (gemäß §247 BGB).
(Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.)
*** Sollten Sie bei Ihrer Bank aufgrund von Außenständen nachweisbar mehr als 6,21 % bzw. 9,21 % Schuldzinsen zahlen müssen, können Sie dem säumigen Zahler diesen höheren Zinssatz in Rechnung stellen.