27.04.2005

Energieeinsparungsgesetz: Anpassung an die EU-Gebäuderichtlinie

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen haben einen gemeinsamen Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Energieeinspargesetzes vorgelegt.

Mit diesem Entwurf soll die EU-Gebäuderichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden. Dies muss spätestens bis zum 04. Januar 2006 erfolgen.

Der Entwurf verfolgt u. a. das Ziel, die Ermächtigungsgrundlage für Änderungen der Energieeinsparverordnung zu schaffen, um Anforderungen an die energieeffiziente Ausgestaltung von Klimaanlagen und Beleuchtung stellen zu können sowie einen Ausweis über die gesamte Energieeffizienz auch von Bestandsgebäuden einzuführen.

Zudem befasst sich der Entwurf mit folgenden Themen:

Energieausweis:
Die Bundesregierung soll ermächtigt werden, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates vorzugeben, welche Angaben und Kennwerte, die für die Energieeffizienz eines Gebäudes in Energieausweisen darzustellen sind. Dabei können sich die Vorgaben insbesondere beziehen auf Zeitpunkt und Anlässe für die Ausstellung und Aktualisierungen von Energieausweisen, die Ermittlung, Dokumentation und Aktualisierung von Angaben und Kennwerten sowie Empfehlungen für Verbesserungen der Energieeffizienz.

Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden:
Zudem soll geregelt werden, dass sich die Anforderungen des Energieeinsparungsgesetzes sich auch auf den Gesamtenergiebedarf oder –verbrauch der Gebäude beziehen kann sowie Umwandlungsverluste der Anlagesysteme mit berücksichtigen kann (Gesamtenergieeffizienz).

Von Bedeutung ist dies Gesetzgebungsverfahren insbesondere für Handwerksbetriebe, die Heizungs-, raumlufttechnische-, Kühl-, Beleuchtungs- oder der Versorgung mit Warmwasser dienende Anlagen oder Einrichtungen in Gebäude einbauen. Ferner werden die Bestimmungen auch für Aussteller für Energieausweisen nach der EU-Richtlinie gelten. Daneben sind grundsätzlich alle Handwerksbetriebe betroffen, die eigene Gebäude nutzen und daher beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung von Gebäuden einen Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz künftig vorlegen sollen.