10.05.2005

Warnung : - Kopierte Straßenkarten nicht als Anfahrtskizzen in Homepages einsetzen

Dass Karten- und Stadtplanmaterial verschiedener Anbieter und Routenplaner im Internet geschützt sind und in eigenen gewerblichen Internetauftritten nicht benutzt werden dürfen, ist bereits relativ oft warnend kommuniziert worden. Aus Anlass einer neuen Abmahnwelle möchten wir erneut vor deren Nutzung warnen und auf die damit verbundenen schmerzhaften Kostenfolgen hinweisen.

Auch wenn es technisch relativ einfach machbar ist, Stadtpläne dürfen nicht als Anfahrtsskizze zum eigenen Betriebsstandort von einem kommerziellen Kartendienst im Internet auf die eigene Homepage übertragen werden. Dazu bedarf es einer Erlaubnis oder einer Lizenz vom jeweiligen Anbieter, anderenfalls handelt es sich um eine urheberrechtswidrige Nutzung dieses Materials. Sämtliche Stadtplandienste gehen nach unserer Information gegen solche unerlaubte Nutzung von Kartenrechten im Internet anwaltlich vor. Im Rahmen solcher Abmahnungen muss dann eine vertragsstrafbewährte Unterlassungserklärung für den Fall zukünftiger Zuwiderhandlungen abgegeben werden. Darüber hinaus wird Schadensersatz geltend gemacht, dessen Höhe sich an den Lizenzgebühren, die für eine erlaubte Nutzung der Karte angefallen wäre, orientieren. Die Kostendimension liegt hier zwischen 800,-- und 1.000,-- €. Dazu kommen noch die Abmahngebühren des eingeschalteten Rechtsanwaltes, die sich bei Zugrundelegung eines Streitwertes von 10.000,-- bis 15.000,-- € zwischen 450,-- und 500,-- € belaufen können.

Es macht im übrigen auch keinen Sinn darauf zu vertrauen, man werde schon nicht entdeckt werden. Dies ist illusorisch, da die meisten Kartendienste Detekteien beauftragt haben, die das Internet systematisch nach Web-Seiten durchkämmen, in denen Kartenausschnitte ohne Lizenzen benutzt werden. Als praktischer Tipp weisen wir darauf hin, dass günstige Kartenlizenzen auch für gewerbliche Nutzung unter www.stadtplan.gratis.de zu finden und zu erwerben sind.