20.03.2005

Wirtschaftsminister Walter Hirche, MdL, im Gespräch mit der Kreishandwerkerschaft Süd- Ost- Niedersachsen

Am 17. Februar 2005 hatten Mitglieder des Vorstandes der Kreishandwerkerschaft Süd- Ost- Niedersachsen im Rahmen eines Besuchs von Wirtschaftsminister Walter Hirche, MdL, im Wahlkreis des Abgeordneten Frank Oesterhelweg, Werlaburgdorf, Gelegenheit, handwerkspolitische Themen mit dem Minister zu erörtern. Fragen der Entbürokratisierung, der Ausweitung von handwerksgerechten PPP-Projekten sowie Fördermaßnahmen für eine mittelstandsfreundliche Politik standen im Mittelpunkt des Gesprächs.

Wirtschaftsminister Hirche sagte den Vertretern unserer Kreishandwerkerschaft zu, dass sich die Landesregierung für die Aufhebung des „ Landeskinder-Erlasses“ in Sachsen-Anhalt einsetzen werde. Danach wird Unternehmen aus Sachsen-Anhalt bei öffentlichen Aufträgen
gegenüber westdeutscher Konkurrenz ein Wettbewerbsvorsprung eingeräumt, in dem ihnen ein "Eintrittsrecht" in das Bestgebot gewährt wird.

Das Land wird ferner Bemühungen aufnehmen, Kostenentlastungen bei den Berufsgenossenschaften und der Gewerbeaufsicht einzuführen, damit Doppel-Prüfungen beider Behörden in den Betrieben künftig vermieden werden.

Eindeutig bekannte sich der Minister zur VOB, die im Land Niedersachsen nicht abgeschafft werden soll.

Vertreter unserer Kreishandwerkerschaft haben darauf hingewiesen, PPP-Projekte künftig auch handwerksgerecht in Niedersachsen auf den Weg zu bringen. Es dürfe nicht Praxis werden, dass lediglich zweistellige Millionen-Investitionen in Form der privat finanzierten Leistung für die Öffentlichkeit angeboten werden können. Auch kleinere Projekte in der Größenordnung von unter einer Million Euro seien durchaus von mittelständischen Bauunternehmen zu finanzieren und abzuwickeln. Damit werde eine handwerksgerechte Vergabepolitik vor Ort gefördert. Der Minister sagte zu, mit dem Innenministerium, welches federführend tätig sei, Kontakte herzustellen und die Überlegungen unserer Mitgliedsbetriebe in die Beratungspraxis aufzunehmen.

Unterschiedliche Auffassungen bestanden bei der Beurteilung der Kostenbelastung durch die Pflichtmitgliedschaft in den Kammern. Vertreter der Kreishandwerkerschaft äußerten ihren Unmut darüber, dass Betriebe in der Rechtsform der GmbH sowohl Pflichtbeiträge zur Handwerkskammer als auch Pflichtbeiträge zur IHK bezahlen müssen. Es wurde zudem die Forderung erhoben, die Innungsbeiträge auf die Beitragszahlungen an die Kammern anzurechnen. Vorstandsmitglieder unserer Kreishandwerkerschaft verwiesen darauf, dass Beratungsleistungen der Innungsbetriebe von den Kreishandwerkerschaften abgerufen werden. Insofern nehmen Innungsbetriebe die Kammern weniger in Anspruch und müssten der Gerechtigkeit halber auch eine Beitragsreduzierung bei den Pflichtbeiträgen erhalten.

Der Minister verwies darauf, diese Frage in den Selbstverwaltungseinrichtungen der Kammern zu diskutieren. Wenn sich dort eine mehrheitliche Einigung abzeichne, werde er dafür Sorge tragen, dass eine solche Regelung im Rahmen der Gesetzgebung für alle Kammermitglieder gelten solle.